AOK Bayern will mehr kardiologische Leistungen in der Praxis
Die AOK strebt eine flächendeckende Versorgung durch Selektivverträge im fachärztlichen Bereich in sieben bayerischen Regionen an.
Veröffentlicht:Von Jürgen Stoschek
MÜNCHEN. Die AOK Bayern hat jetzt einen oder mehrere Verträge zur besonderen ambulanten Versorgung mit kardiologischen Leistungen nach Paragraf 73c SGB V ausgeschrieben.
Ziel der Ausschreibung nach regionalen Losen in den sieben Regierungsbezirken ist eine flächendeckende Versorgung durch niedergelassene Kardiologen. Als Vertragsbeginn peilt die AOK den 1. Januar 2012 an.
Die Ausschreibung umfasst nach AOK-Angaben neben konservativen Leistungen wie beispielsweise Belastungs- und Langzeit-EKG auch interventionelle kardiologische Leistungen wie Katheteruntersuchungen oder Stentimplantationen. Der genaue Umfang des Vertrages soll nach der Ausschreibung auf dem Verhandlungsweg geklärt werden.
Neue Entwicklungen in der Kardiologie aufgegriffen
Mit dem angestrebten Vertrag greife die AOK neue Entwicklungen in der Kardiologie auf, um belastende Krankenhausaufenthalte für Versicherte zu vermeiden, teilte die Krankenkasse mit.
"Wir wollen unseren Versicherten bisher überwiegend stationär durchgeführte Behandlungen auch ambulant ermöglichen", sagte AOK-Vorstandsvorsitzender Dr. Helmut Platzer.
Behandlungsqualität soll optimiert werden
So sei für Herzkatheteruntersuchungen bislang grundsätzlich ein stationärer Aufenthalt als notwendig erachtet worden. Inzwischen könne die Untersuchung ambulant in der Praxis vorgenommen werden.
Mit dem Selektivvertrag im fachärztlichen Versorgungsmanagement sollen die Behandlungsqualität zugunsten der Versicherten optimiert und bislang offene Vergütungsfragen geregelt werden.
Keine Vergütung für Management-Leistungen
Für Management-Leistungen werde die AOK keine eigene Vergütung zahlen, heißt es dazu im Ausschreibungstext. Vielmehr solle die Finanzierung der Management-Leistungen über einen pauschalen Verwaltungskostenansatz durch die teilnehmenden Kardiologen erfolgen.
Die Umsetzung des Vertrages soll nach den Vorstellungen der AOK vom Zustandekommen einer Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) über die Durchführung der Bereinigung der Gesamtvergütung abhängig gemacht werden.