Aut-idem-Substitution
Bei „Nichtverfügbarkeit“ dürfen Apotheker weiterhin vereinfacht austauschen
Vom Rezept abweichende Wirkstoffabgabe ohne Rücksprache mit dem Arzt: Das ist Apothekern jetzt generell erlaubt, wenn Großhändler ein verordnetes Präparat nicht liefern können.