Darmkrebsvorsorge
Ärger über GBA
Die Felix Burda Stiftung und Patientenvertreter beklagen vertane Chancen bei der Reform der Darmkrebs-Früherkennung.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Darmkrebsscreening stößt auf ein kritisches Echo.
So ärgert die Vorsitzende der Felix Burda Stiftung, Dr. Christa Maar, dass Empfehlungen der Fachgesellschaften zu wenig berücksichtigt worden seien und man mit der verabschiedeten Richtlinie hinter dem zurückbleibe, was in anderen Ländern bereits üblich sei.
Ihr Eindruck: Die Fachgesellschaften würden zwar zu Stellungnahmen aufgefordert, doch was sie zu sagen hätten, interessiere nicht.
"Nicht einmal dann, wenn alle Fachgesellschaften sich, was selten genug vorkommt, auf ein gemeinsames Konzept geeinigt haben, wie man der Darmkrebsvorsorge zum Erfolg verhelfen könnte", kritisiert Maar.
Für dieses Vorgehen fehle ihr das Verständnis. Seit Jahren würden die zu geringen Teilnahmeraten bei der Darmkrebsvorsorge beklagt, jetzt gäbe es die Möglichkeit ein fortschrittliches Konzept umzusetzen, das die Raten erhöhen könne, doch dazu fehle offenbar der Wille.
Auch Patientenvertreter ärgern sich
Maar ärgert sich besonders darüber, dass der Einladung zum Screening kein zertifizierter iFOBT-Test inklusive eines frankierten Rückumschlages beigelegt werden soll. So seien in den Niederlanden Teilnahmeraten von bis zu 70 Prozent erreicht worden. In Deutschland liegen diese zwischen 12 und 15 Prozent.
Zudem könne dadurch die Akzeptanz des Darmkrebs-Screenings erhöht werden, wie erst eine kürzlich veröffentlichte Studie aus den Niederlanden belegt.
Auch die Patientenvertreter im GBA kritisieren die Richtlinie in der verabschiedeten Form. Sie ärgern sich unter anderem darüber, dass sich im Einladungsschreiben kein Hinweis auf familiäre Darmkrebserkrankungen finden soll. "Hiermit könnten die Anspruchsberechtigten und deren Familien für diese besondere, oft unerkannte tödliche Gefahr sensibilisiert werden."
Darauf sei leider verzichtet worden. Die Patientenvertreter hatten sich auch dafür ausgesprochen, bereits Männer ab 45 Jahre und Frauen ab 50 zum Screening einzuladen.
Der GBA hat allerdings beschlossen, dass gesetzlich Versicherte generell erst ab 50 Jahren zum Screening eingeladen werden. Hintergrund ist der ab dann bestehende Leistungsanspruch, wonach im Alter von 50 bis 54 Jahren Frauen und Männer jährlich einen immunologischen Test (iFOBT) auf occulte (nicht sichtbare) Blutspuren im Stuhl durchführen lassen können. Männer können sich in diesem Zeitfenster alternativ auch für eine Koloskopie entscheiden.
Versicherte Männer und Frauen ab dem Alter von 55 Jahren können dann zwischen einem Test auf occultes Blut im Stuhl, der alle zwei Jahre durchgeführt wird und einer Koloskopie entscheiden.
Wirksam werden sollen die Neuregelungen zum 1. Juli 2019. (chb)
Dieser Beitrag wurde korrigiert am 24.7.2018. In der vorherigen Fassung hieß es, dass Frauen erst ab 55 Jahren zum Screening eingeladen würden.