Cannabis-Legalisierung

Ärztekammern kritisieren Lauterbachs Cannabis-Gesetzentwurf

Ärztevertreter werfen der Bundesregierung vor, mit der Legalisierung von Cannabis dem Kinder- und Jugendschutz nicht gerecht zu werden. Die Krebshilfe fürchtet einen ansteigenden Tabak- und Nikotinkonsum.

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Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland kann kommen. Das Bundeskabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Lauterbach. Kritik kommt aus der Ärzteschaft.

Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland kann kommen. Das Bundeskabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Lauterbach. Kritik kommt aus der Ärzteschaft.

© Hannes P. Albert/dpa

Berlin. Die Bundesärztekammer hat am Mittwoch scharfe Kritik am vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung geübt. „Wir sind der Überzeugung, dass die angestrebten Ziele, zum einen der Jugendschutz, zum anderen die Eindämmung des Schwarzmarktes, mit diesem Gesetz nicht erreicht werden können“, sagte Dr. Josef Mischo, Co-Vorsitzender des Ausschusses Sucht und Drogen der BÄK, zu den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Studienlage zeige eindeutig, dass es in anderen Ländern im Zuge der Cannabis-Legalisierung nicht gelungen sei, den illegalen Drogenhandel zurückzudrängen.

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Zudem sei vollkommen unklar, wie die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Kontrollmechanismen umgesetzt und überwacht werden sollten. Ein weiteres Problem stelle die mit der Legalisierung einhergehende Verharmlosung des Cannabis-Konsums dar, so Mischo: Wo Cannabis zu Genusszwecken freigegeben wurde, sei Studien zufolge der Freizeitkonsum angestiegen. In der Folge hätten Jugendliche aufgrund von Cannabis verstärkt medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, Erwachsene häufiger Notaufnahmen wegen akuter cannabisbezogener Probleme aufsuchen müssen. Sogar die Zahl der Verkehrsunfälle unter Cannabis-Einfluss sei gestiegen.

Gefahr eines erhöhten Konsums bei Kindern und Jugendlichen

Kritik auch aus der Landesärztekammer Thüringen: Die Bundesregierung werde damit ihren eigens formulierten Zielen des Kinder- und Jugendschutzes nicht gerecht, urteilte die Kammer am Mittwoch mit. Es bestehe die Gefahr eines erhöhten Cannabis-Konsums bei Kindern und Jugendlichen. Das menschliche Gehirn sei bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs nicht vollständig ausgereift. Durch frühen und häufigen Cannabis-Konsum im Jugendalter drohten medizinische und soziale Einschränkungen wie die Zunahme von Psychosen, Depressionen oder Angststörungen. „Mit Kinder- und Jugendschutz hat das nichts zu tun“, hieß es in der Mitteilung.

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Darum sei unbedingt ein massiver Ausbau der Maßnahmen zur Suchtprävention wie beispielsweise von evaluierten Frühinterventionsprogrammen nötig, sagte BÄK-Vorstand Mischo. „Dazu müssten aber auch die Strukturen geschaffen werden. Die Jugendämter müssten finanziell, strukturell und personell entsprechend ausgerüstet werden.“

„Cannabis führt an Tabak- und Nikotinprodukte heran“

Das Aktionsbündnis Nichtrauchen (ABNR) – ein Zusammenschluss 19 bundesweit tätiger Gesundheitsorganisationen – und die Deutsche Krebshilfe sind hinsichtlich der geplanten Cannabis-Regulierung besorgt: „Wir befürchten einen ansteigenden Tabak- und Nikotinkonsum, weil Nichtrauchende durch Cannabis an Tabak- und Nikotinprodukte herangeführt werden und sich für Rauchende der Ausstieg erschweren könnte“, sagte Professor Reiner Hanewinkel, Stellvertretender Vorsitzender des ABNR und Leiter des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) am Mittwoch.

Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin den Gesetzentwurf für eine teilweise Cannabis-Legalisierung auf den Weg. Die Pläne sehen vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Erwachsene ab 18 Jahren soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden dürfen. In speziellen Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, sollen Mitglieder Pflanzen gemeinschaftlich anbauen und die Droge gegenseitig abgeben dürfen. (bar/dpa)

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