Konzertierte Aktion Pflege

Höhere Tariflöhne für Altenpflegekräfte

Die Koalition will dem Mangel an Arbeitskraft in der Altenpflege mit flächendeckend höheren Tariflöhnen begegnen.

Von Anno Fricke Veröffentlicht:
Haben Altenpfleger wieder mehr zu lachen? Mehr Gehalt soll es jedenfalls für sie geben.

Haben Altenpfleger wieder mehr zu lachen? Mehr Gehalt soll es jedenfalls für sie geben.

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Berlin. Die Koalition setzt einen Arbeitsschritt aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) um. Altenpflegekräfte sollen besser bezahlt werden. Ziel ist, über höhere Tariflöhne mehr Menschen für den Beruf neu zu gewinnen und ausgestiegene Altenpflegekräfte zur Rückkehr in den Beruf zu bewegen. Dafür soll das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege sorgen, das der Bundestag am Donnerstag nach Redaktionsschluss verabschieden wollte.

In Deutschland arbeiten rund 1,1 Millionen Menschen in der Altenpflege. Die Teilzeitquote ist hoch. Lediglich 200 000 Pflegefachkräfte und Pflegehelfer sind ausweislich von Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Vollzeit beschäftigt.

Einer Daten-Sonderauswertung der BA für die Fraktion der Linken im Bundestag zufolge liegen davon um die zwei Drittel der Pflegehelfer unter der Niedriglohnschwelle von 2203 Euro brutto im Monat. Dort müssen sich auch rund 14 Prozent der Fachkräfte einordnen. Das berichtete die „Rheinische Post“ am Donnerstag. Niedriglohn ist definiert als 60 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens in Deutschland.

Tarifvertrag oder Mindestlohn

Mit dem Gesetz öffnen sich nun zwei Wege, um die Entlohnung in der Pflege attraktiver zu gestalten. Neu ist die Möglichkeit für den Arbeitsminister, einen Tarifvertrag nach Paragraf 7a des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf die gesamte Pflegebranche zu erstrecken. Dafür müssten Arbeitgeber und Gewerkschaften einen solchen Vertrag aushandeln.

Die Widerstände bei den kirchlichen und privaten Arbeitgebern, den Kommunen und auch bei freigemeinnützigen Einrichtungen wie dem Deutschen Roten Kreuz gegen eine solche Lösung sind ausgeprägt. Das zeigte sich schon bei den Verhandlungen in der KAP.

Die zweite Möglichkeit ist, höhere Pflegemindestlöhne und Arbeitsbedingungen per Rechtsverordnung durchzusetzen. Diese müsste zuvor die bereitsbestehende Pflegekommission ausverhandeln. Mit dem Gesetz soll die bislang auf Antrag einzuberufende Kommission zu einem ständigen Gremium aufgewertet werden.

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