Beschneidung
Alternativ-Entwurf aus der Opposition
Die Bundesregierung hat Anfang des Monats einen Gesetzentwurf zur Beschneidung vorgelegt. Drei Frauen aus der Opposition haben jetzt ihren Vorschlag vorgestellt.
Veröffentlicht:BERLIN. Frauen der Oppositionsfraktionen haben einen alternativen Gesetzentwurf zur Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen vorgelegt.
Wie Marlene Rupprecht (SPD), Diana Golze (Linke) und Katja Dörner (Grüne) am Montag in Berlin mitteilten, müssten nach ihrem Entwurf die Jungen das 14. Lebensjahr vollendet haben.
"Die Beschneidung muss darüber hinaus nach den Regeln der ärztlichen Kunst von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Befähigung zum Facharzt für Kinderchirurgie/Urologie erfolgen."
Die Politikerinnen begründeten ihre Alternative zum Gesetzentwurf der schwarz-gelben Regierung damit, "dass ein derart schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes nur mit dessen ausdrücklicher Einwilligung vorgenommen werden darf".
Dies wiederum setze die Einsichts- und Urteilsfähigkeit des betroffenen Kindes voraus und damit ein Mindestalter von 14 Jahren.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf nahm bereits Anfang November die erste Hürde im Bundesrat. Einwendungen gegen die Regelung fanden dort keine Mehrheit.
Der Eingriff soll in Deutschland erlaubt bleiben, wenn die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten werden. Das bedeutet, dass ein Kind im Zweifel eine Betäubung oder Narkose bekommt. Das Kindeswohl darf durch den Eingriff zudem nicht gefährdet sein.
Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. (dpa)