Drogen und Rausch

Ampel schaltet für Cannabis auf Grün

Der koalitionsinterne Dissens zur Cannabisfreigabe ist beigelegt. Einschneidende Änderungen an dem Gesetzentwurf gibt es keine mehr. Wirksam werden soll die Legalisierung zum 1. April.

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Wird künftig in der Öffentlichkeit häufiger zu sehen sein: Der tiefe Zug am Joint.

Wird künftig in der Öffentlichkeit häufiger zu sehen sein: Der tiefe Zug am Joint.

© Boris Roessler / dpa

Berlin. Die Koalitionsfraktionen haben ihren Dissens zur Cannabis-Freigabe beigelegt. Das gaben die Vize-Fraktionschefs Konstantin Kuhle (FDP), Maria Klein-Schmeink (Grüne) und Dagmar Schmidt (SPD) gegenüber der Deutschen Presseagentur am Donnerstagabend bekannt.

Nun muss das Cannabisgesetz noch vom Bundestag verabschiedet werden. Das soll nach früherer Ankündigung des Bundesgesundheitsministers in der 3. Februarwoche passieren.

Auch der Bundesrat, der das Vorhaben als zustimmungspflichtig erachtet, wird sich damit noch einmal abschließend befassen. Planmäßig soll das Gesetz zum 1. April in Kraft treten.

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Eng getaktete Evaluation

Zuletzt wurden vor allem aus der SPD-Fraktion Bedenken angemeldet, ob die Vorkehrungen zum Jugendschutz ausreichen. Wie es aus Koalitionskreisen jetzt heißt, wurden an dem Gesetzentwurf im Zuge der Einigung inhaltlich keine wesentlichen Änderungen mehr vorgenommen.

Dirk Heidenblut (SPD), im Gesundheitsausschuss Berichterstatter seiner Fraktion zur Drogenpolitik, teilte über Instagram mit, nachgebessert habe man aber „bei der für uns wichtigen Evaluation des Gesetzes, gerade im Hinblick auf die Auswirkungen zum Kinder- und Jugendschutz“.

Dem Vernehmen nach, soll es eine erste Evaluation bereits nach einem Jahr der Freigabe geben, eine zweite nach zwei Jahren und eine abschließende nach vier Jahren. In die Prüfung werde auch das Bundeskriminalamt einbezogen.

Zwei Sozialdemokraten bleiben bei „Nein“

Nach der Einigung bleibt es nun dabei, dass Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen wird. Eigenanbau (bis zu drei Pflanzen) und Besitz (bis zu 50 Gramm) wird Erwachsenen erlaubt. Im Juli sollen die ersten Cannabis-Anbauvereine starten, die die Droge an ihre Mitglieder abgeben. Im 100-Meter-Radius um Schulen, Kitas oder Sportstätten bleibt der Konsum untersagt.

Zwei SPD-Abgeordnete, der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Sebastian Hartmann und der Innenpolitiker Sebastian Fiedler kündigten gegenüber Zeit online an, dem Gesetz nicht zustimmen zu wollen. Hartmann bemängelt demnach die private Abgabe anstelle des kontrollierten Verkaufs in zertifizierten Geschäften. Fiedler stört sich an der zulässigen Besitzmenge, die viel zu hoch sei.

In einer ersten Wortmeldung aus Oppositionskreisen erklärte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach, die Bundesregierung habe „trotz Bedenken aus den eigenen Reihen ihre Pläne für eine Legalisierung von Cannabis nun finalisiert“.

Bayern kündigt Widerstand an

Gerlach kündigte am Freitag einen „maximal restriktiven Vollzug des Cannabis-Gesetzes“ für Bayern an. Man sei entschlossen, „den Konsum so weit wie möglich zu verhindern“.

Die Planungen zur Einrichtung einer damit betrauten „zentralen bayerischen Kontrolleinheit“ kämen voran. Deren Aufbau hatte noch Gerlachs Vorgänger Klaus Holetschek angekündigt. Gerlach: „Die Kontrolleinheit soll zum Beispiel für die Erteilung von Erlaubnissen für Anbauvereinigungen zuständig sein und für deren Überwachung.“

Unterdessen betont Kristine Lütke, sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, die Bedeutung, die die Cannabisfreigabe zu Konsumzwecken auch für den therapeutischen THC-Einsatz habe. Mit der Herausnahme aus dem Betäubungsmittelgesetz würden Verordnung und Abgabe erheblich entbürokratisiert.

„Weder die BtM-Dokumentation noch die Lagerung im Tresor sind dann für Apotheken vorgeschrieben“, so Lütke. Zudem wirke sich der verbreiterte Anbau „positiv auf die Verfügbarkeit von Medizinalcannabis in Deutschland aus“, was die Versorgung „deutlich verbessern sowie Ärzte und Apotheken spürbar entlasten“ werde. (cw/dpa)

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