Regierungskommission legt Vorschläge vor
Rettungsdienste sollen eigener Leistungsbereich der GKV werden
Überlastet und organisatorisch zerfleddert: Der Rettungsdienst bedarf der Reform. Die Regierungskommission zur Krankenhausreform schlägt vor, die Dienste als eigenständige Norm im SGB V zu regeln. Ein Schritt in die richtige Richtung, heißt es bei den Kassen, die dennoch skeptisch bleiben.