Gesetzespläne
Ampelkoalition will bei Cannabis-Freigabe Gesundheitsschutz in Vordergrund stellen
Der Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz soll bei der geplanten Cannabislegalisierung hohe Priorität genießen, heißt es aus Regierungskreisen. Verwiesen wird auf internationale Erfahrungen.
Veröffentlicht:Berlin. Die Ampelkoalition will dem Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz bei der geplanten Cannabis-Legalisierung einen großen Stellenwert einräumen. Ziel der Legalisierung solle sein, für Konsumenten ein legales Angebot zu ermöglichen, ohne dabei den Konsum von Cannabis oder den Einstieg in die Nutzung attraktiv zu machen, hieß es am Dienstag aus Regierungskreisen.
Eine Cannabis-Legalisierung sei daher um „gezielte“ und „klare“ Aufklärungskampagnen zu ergänzen. In diesen seien mögliche Folgen des Cannabiskonsums stärker zu akzentuieren als die Legalisierung des Cannabis.
„Markt effektiv regulieren“
Verwiesen wurde dazu auf ein Papier des Hamburger Instituts für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Das Papier, das der Ärzte Zeitung vorliegt, wurde am Dienstag von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an die Regierungsfraktionen im Bundestag und andere Ressorts übermittelt.
In die Untersuchung sind Erfahrungen aus Ländern eingeflossen, die Cannabis bereits zu nicht-medizinischen Zwecken freigegeben haben – darunter 18 US-Bundesstaaten, Kanada und Uruguay. Die Drogen- und Suchtexperten betonen darin unter anderem, dass ein legaler Cannabismarkt den Schwarzmarkt zwar austrocknen könne. Werde der legale Markt aber nicht „effektiv“ reguliert, bestehe das Risiko, dass infolge einer Kommerzialisierung des Marktes der Cannabiskonsum bei Erwachsenen generell und langfristig auch bei jungen Menschen steige.
Erfahrungen in anderen Ländern zeigten, dass die Nutzung von Cannabis nach dessen Freigabe allgemein gestiegen sei. Positiv festzuhalten sei, dass Konsumierende infolge der Legalisierung besser über die Qualität des Cannabis sowie über Effekte und Risiken des Konsums informiert werden könnten.
Kommerzialisierung des Marktes vermeiden
In dem Papier heißt es ferner, dass der Entwicklung eines kommerziellen Marktes, in dem Cannabis als „gewöhnliches Konsumgut“ mit Gewinnmaximierung verkauft wird, durch verschiedene Maßnahmen sinnvoll begegnet werden könne. Dazu gehöre etwa ein staatliches Verkaufsmonopol oder die räumliche Begrenzung von Verkaufslizenzen. Ratsam sei zudem, ein umfassendes Marketingverbot für Cannabis im Fernsehen, auf öffentlichen Werbetafeln und im Internet zu verhängen. Schaufenster von Verkaufsstellen seien möglichst diskret zu halten.
Eine intelligente Preispolitik könne überdies einen Anreiz für „risikoarme Konsummuster“ schaffen. Um unbeabsichtigte Cannabisrauschzustände bei Kindern und Jugendlichen zu verhindern, sollten legale Cannabisprodukte und insbesondere „edibles“ – Lebensmittel, denen Cannabis-Extrakte beigefügt sind – so gestaltet und beschränkt sein, dass sie für diese Zielgruppe nicht attraktiv seien.
Scharfe Kritik aus der Ärzteschaft
Gesundheitsminister Lauterbach hatte vor Kurzem einen ersten Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung in die Ressortabstimmung gegeben. Dieser enthält die bereits bekannten Eckpunkte für das geplante Gesetz – dazu zählen unter anderem eine Freigabe von Cannabis in Anbaugemeinschaften, der erlaubte Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie der Anbau von maximal drei Pflanzen für den Eigenbedarf.
Kinder- und Jugendärzte, aber auch mehrere Ärztekammern hatten scharf gegen das Ansinnen Stellung bezogen und auf die gesundheitlichen Gefahren einer Cannabis-Freigabe hingewiesen. (hom)