Kommentar zu Kindesmisshandlung
Arztsprech vs. Amtssprech
Eine medizinisch fundierte Beratung für Ärzte und andere Heilberufler bei Verdacht auf Kindesmisshandlung ist dringend geboten. Es ist gut, dass die Koalition diese Lücke in der Umsetzung des Kinderschutzgesetzes nun schließen wird.
Die Politiker haben erkannt, dass diese Fälle oft uneindeutig, emotional beladen und in der juristischen und praktischen Handhabung komplex sein können.
Arztsprech und Amtssprech sind nicht kompatibel. Ärzte sind meist die ersten nicht zur Familie gehörenden Personen, die misshandelte Kinder und ins Koma geschüttelte Babys zu sehen bekommen. Oft versuchen sich die Eltern herauszureden, indem sie die Verletzungen als Folge von Unfällen beschreiben.
Um die Legende durchzusetzen, meiden Eltern die Praxen erfahrener Pädiater und stellen die misshandelten Kinder nachts und an Wochenenden in Notfallpraxen- und ambulanzen vor. In der Hoffnung, dass Stress und Hektik die Ärzte die wahren Ursachen einer Verletzung übersehen lassen.
Brauchen Ärzte bei einem Verdacht auf Misshandlung Hilfe, steht deshalb der gesetzliche Anspruch auf Beratung für sie oft nur auf dem Papier. Ihre Ansprechpartner sitzen in Ämtern mit ehernem Dienstschluss.
Wenn ein Arzt einem Sozialpädagogen eine Diagnose vermitteln will, versteht der möglicherweise nur Bahnhof. Eine Beratung durch Ärzte ist daher sinnvoll. Sie nutzt betroffenen Kindern am besten.
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