BSG stärkt Kranke im Streit mit Behörden

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KASSEL (mwo). Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte Kranker und Behinderter im Streit mit Kassen und Behörden gestärkt. Auf ihr Verlangen muss ein Gericht auch einen Arzt aus einem anderen EU-Land anhören, urteilte das BSG gestern in Kassel. Dabei reicht es aus, wenn der Arzt allgemeine Aussagen zu der begehrten Therapie machen kann.

Der Kläger leidet an Retinitis pigmentosa. Als seine Sehkraft unter fünf Prozent gesunken war, beantragte er bei seiner Kasse die Kostenübernahme für eine mehrstufige Spezialbehandlung in Kuba. Diese "Kuba-Therapie" - eine Verbindung aus Sauerstofftherapie, Elektrostimulation und einer speziellen Augen-Op - ist in Deutschland nicht anerkannt, wird aber auch in Bologna durchgeführt. Der Kläger beantragte daher, einen Arzt etwa aus Kuba vor Gericht zu hören. Kasse und Instanzgerichte lehnten dies ab. Es könnten nur deutsche Ärzte zur individuellen gesundheitlichen Situation gehört werden.

Doch das Gesetz, das dem Bürger Chancengleichheit geben wolle, sehe eine solche Begrenzung nicht vor, urteilte das BSG. Auch ausländische Ärzte kämen in Frage, wenn es "dafür besondere Gründe gibt". Unter Berücksichtigung des EU-Rechts habe das Landessozialgericht zumindest den italienischen Arzt einladen müssen. Dies muss es nun nachholen und danach neu entscheiden.

Az: B 1/3 KR 22/08 R

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