Bayern: Millionen für neue Ärzte
Neue Ärzte braucht das Land: Bayern hat deswegen eine Millionen-Förderung beschlossen. Der Freistaat will staatliche Summen für Ärzte zahlen, die sich in Mangelregionen niederlassen.
Veröffentlicht:MÜNCHEN. Um die ärztliche Versorgung in Bayern vor allem auf dem Land zu erhalten und zu verbessern, wird Staatsregierung in diesem Jahr insgesamt 4,5 Millionen Euro bereitstellen. Das hat das Kabinett am Mittwoch in München beschlossen.
Die Gründung oder Übernahme von Hausarztpraxen in Gebieten mit zu wenig jungen Ärzten soll mit 60.000 Euro unterstützt werden.
Voraussetzung ist unter anderem, dass sich der Hausarzt in einem Ort mit maximal 25.000 Einwohnern niederlässt und sich verpflichtet, dort mindestens fünf Jahre als hausärztlicher Vertragsarzt tätig zu sein.
Der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV), Dr. Dieter Geis, begrüßte den Kabinettsbeschluss. Mit ihrer Initiative mache die Staatsregierung deutlich, dass sie das Problem erkannt hat und ernst nimmt.
Ein wesentlicher Hemmschuh für viele junge Mediziner, sich als Hausarzt niederzulassen, sei jedoch die fehlende nachhaltige wirtschaftliche Planbarkeit.
Hier müsse der Gesetzgeber handeln und die Änderung des Paragrafen 73b SGB V rückgängig machen. "Wir bauen auf die Unterstützung der Staatsregierung", sagte Geis.
Stipendium für die Weiterbildung
Das bayerische Förderprogramm sieht darüber hinaus eine Unterstützung für innovative Versorgungskonzepte mit bis zu 200.000 Euro vor.
Das können nach den Plänen der Landesregierung zum Beispiel Ärztehäuser mit besonders familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen oder Gemeinschaftspraxen sein, die an jedem Wochentag von einem anderen Facharzt genutzt werden.
Derzeit sei die medizinische Versorgung in Bayern gut, betonte Bayerns Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber. "Um dies auch weiterhin zu gewährleisten, wollen wir die Übernahme von Praxen im ländlichen Raum durch Nachwuchsmediziner ankurbeln", sagte er.
Beschlossen sei außerdem ein Stipendienprogramm für Medizinstudierende: Wer sich verpflichtet, nach der Facharztweiterbildung für eine gewisse Zeit als Arzt im ländlichen Raum tätig zu sein, werde vom Staat unterstützt.
Das Stipendium beträgt 300 Euro pro Monat und wird für längstens vier Jahre gezahlt. Bleiben die Ärztin oder der Arzt mindestens fünf Jahre im ländlichen Raum tätig, muss das Stipendium nicht zurückgezahlt werden.