Neuer Pflegebegriff

Beifall für Vorschaltgesetz

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BERLIN. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nimmt die Pflegekassen an die Kandare - und erntet noch Beifall dafür.

Mit einem Änderungsantrag, der an das Präventionsgesetz angedockt werden soll, will die Koalition sicherstellen, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff zügig eingeführt wird.

Im zweiten Pflegestärkungsgesetz, dessen Inkrafttreten Anfang 2016 geplant ist, soll der neue Pflegebegriff festgelegt und das Begutachtungsverfahren bestimmt werden. Erst danach wird die Arbeit an den Begutachtungs-Richtlinien abgeschlossen werden können.

Ende April dieses Jahres hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Ergebnisse zweier Erprobungsstudien vorgestellt, bei denen das neue Assessmentverfahren an 2000 Versicherten aus ganz Deutschland erprobt wurde. Das Begutachtungsverfahren soll die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu einem von fünf - statt wie bisher drei - Pflegegrade ermöglichen.

Das SGB XI soll um einen Artikel ergänzt werden, der bestimmt, dass Regierung und der Spitzenverband Bund der Pflegekassen "unverzüglich" einen Zeitplan festlegen, um die Richtlinien zum Begutachtungsverfahren zu ändern. Gerät die Selbstverwaltung bei der Einhaltung der Fristen aus dem Takt, kann das Ministerium selbst die Richtlinien erlassen.

Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss signalisierten Verbände am Mittwoch Zustimmung zu dem Vorschaltgesetz.

Der GKV-Spitzenverband äußerte, sich für eine fristgerechte Umsetzung einsetzen zu wollen. Dass das BMG bei Verzögerungen notfalls selbst die Richtlinien erlassen will, nannte der Spitzenverband "nicht sachgerecht". ( fst)

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Kommentare
Carmen P. Baake 22.05.201508:47 Uhr

Glückwunsch - Herr Gröhe!

Zitat aus diesem Artikel:
"Der GKV-Spitzenverband äußerte, sich für eine fristgerechte Umsetzung einsetzen zu wollen. Dass das BMG bei Verzögerungen notfalls selbst die Richtlinien erlassen will, nannte der Spitzenverband "nicht sachgerecht"."

Der GKV-Spitzenverband will sich also für die fristgerechte Umsetzung einsetzen ... Was soll das denn heißen? Er erläßt doch die Richtlinien. Das weitere Verbände zu beteiligen sind, hat den GKV-Spitzenverband bislang nicht davon abgehalten, die im Rahmen dieser Beteiligung vorgebrachten Änderungswünsche kraftvoll zu ignorieren. Warum kann er dann die fristgerechte Umsetzung nicht garantieren?. Ach ja, da fällt mir wieder ein: Wenn der GKV-Spitzenverband eine Aufgabe bekommt gibt es immer erhebliche Verzögerungen. Sogar bei Studien - wie der zur Praktikabilität des neuen Begutachtungsverfahrens - waren es 4 Monate. Und die Empfehlungen zur Anerkennung von niedrigschwelligen Entlastungsangeboten, auf die die Bundesländer warten, um mit der Umsetzung zu beginnen - gibt es bis heute nur als Entwurf. Fast 6 Monate nach Inkrafttreten des 1. Pflegestärkungsgesetzes. Das bedauern auch viele tausend pflegende Angehörige, welche diese Entlastungsleistungen gern in Anspruch nehmen würden.

Außerdem: Warum sollte die Vorgabe durch den Gesetzgeber nicht sachgerecht sein? Er legt schließlich auch den Beitragssatz für die Pflegeversicherung fest. Ich würde mir sogar mehr Vorgaben des Gesetzgebers wünschen, z. B. zur Personalbemessung in der stationären Pflege.

Wie auch die Anhörung am 20.05. zum Pflege-TÜV zeigte, reklamiert der GKV-Spitzenverband die alleinige Entscheidungshoheit für sich, ohne sich verbindlich festzulegen, was, wann, wo und wie. Leistungserbringer, Pflegebedürftige und deren Angehörige, Sozialverbände und Berufsverbände von Pflegekräften wolle man gern beteiligen - entscheiden jedoch alleine. Mir fällt dazu nur ein Wort ein: Allmachtsfantasie.

Dies ist nicht länger hinnehmbar - darum mein Glückwunsch an Herr Gröhe für seine Idee.

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