Beim Add-on-Vertrag sehen sich Hausärzte auf der sicheren Seite

In Niedersachsen haben die beiden Hausärzteverbände auf Hausarztverträge gesetzt, die nicht die KV ersetzen. Das erweist sich angesichts der unsicheren Zukunft von Vollversorgungsverträgen als Vorteil.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
In Niedersachsen setzt der Hausärzteverband nicht auf ein Entweder-oder, sondern holt die KV ins Boot.

In Niedersachsen setzt der Hausärzteverband nicht auf ein Entweder-oder, sondern holt die KV ins Boot.

© Mario Heyer, Ralph Biggör / fotolia.com

HANNOVER. Bei unsicherer Zukunft der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) fährt die Bietergemeinschaft aus KV Niedersachsen und den beiden Hausärzteverbänden des Landes bei ihren Add-on-Verträgen eine Doppelstrategie: Einerseits forcieren sie noch vor einem Machtwort aus Berlin den Abschluss weiterer Hausarztverträge. Andererseits setzen sie darauf, dass die Berliner Bremse in Niedersachsen keine Wirkung entfalten wird, weil in Hannover die RLV samt der HzV-Honorare als unantastbare Normalvergütung angesehen werden.

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hatte angekündigt, dass die Honorare der Hausarztverträge mit Ausnahme der schon bestehenden Verträge sich künftig am KV-Vergütungsniveau orientieren sollen. Verträge, die vor einem eventuellen Gesetz geschlossen würden, hätten aber Bestandsschutz, hieß es.

"Wir wollen darum mit allen Kassen möglichst schnell einen Vertrag schließen", sagte Dr. Carsten Gieseking, Chef des Hausärzteverbandes Braunschweig, der "Ärzte Zeitung". Die beiden Verbände und die KVN haben als Bietergemeinschaft bereits mit der AOK Niedersachsen und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Niedersachsen Bremen (LKK) einen Add-on-Vertrag geschlossen. Ein BKK-Vertrag soll nun noch im Juli folgen und "zum 1. Juli 2010 rückwirkend greifen", so die Verhandlungspartner. Zahlen über diesen Vertrag mochten allerdings weder der Kassenverband noch die KV Niedersachsen vorlegen.

Mit dem früheren BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen und der KV Niedersachsen bestand bereits seit 2006 ein HzV-Vertrag, der von Hausärzten und Versicherten sehr gut angenommen wurde, so die KV. Dieser Vertrag endete zum 30. Juni 2010. Auch Dr. Heinz Jarmatz, Chef des Niedersächsischen Hausärzteverbandes, sagte: "Dass die BKK die Verträge will, ist ein gutes Zeichen." Man gehe davon aus, dass man "auch mit dem vdek und der TK handelseinig wird", erklärte KV-Chef Eberhard Gramsch.

Zugleich will Gramsch Druck aus der Sache nehmen. Er sieht das HzV-Vertragsgeschehen in Niedersachsen durch eventuellen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung im Herbst nicht bedroht, da der bereits mit der AOK abgeschlossene Add-on-Vertrag "nicht KV-ersetzend wirkt", meint Gramsch.

In der Tat setzen in Niedersachsen die HzV-Honorare auf die stehenden RLV auf. In Niedersachsen bilden Regelvergütung plus Zusatzvergütung also die Normalvergütung, auf die die Bundesregierung die Honorare zurückführen will, so die Ansicht der KVN. Den im Add-on-Vertrag "vorgesehenen Zusatzvergütungen stehen auch mehr zusätzliche Leistungen in der Patientenversorgung gegenüber", so die KV.

Die Entwicklung dürfte den Kassen nicht besonders behagen. Der BKK Landesverband mochte sich nicht äußern, ebenso wenig die TK. Ihr Signal: Abwarten. Die Deutsche BKK erklärte: "Grundsätzlich befürworten wir eine bessere Versorgung. Da wir den endgültigen Vertrag jedoch noch nicht kennen, müssen wir die Vertragsdetails abwarten, bevor wir eine Entscheidung treffen können." Jürgen Peter, Chef der AOK Niedersachsen, knüpfte seine Unterstützung an Einsparungen. Mehr ausgaben müssten durch "mehr Wirtschaftlichkeit und Qualität in der Versorgung refinanziert werden", teilte die Kasse mit.

Unterdessen sekundierte der Hartmannbund (HB): Add-on-Verträge nach Paragraf 73b SGB V und ähnliche Sonderverträge mit einem Zusatznutzen für die Patienten seien von der geplanten Kostenbegrenzung ausgenommen, wenn den zusätzlichen Kosten definierte Mehrleistungen der Hausärzte gegenüberstehen. "Angebote, die über den von der Gesamtvergütung umfassten GKV-Leistungskatalog hinausgehen, müssen auch künftig extra honoriert werden", sagte Professor Kuno Winn, Chef des HB.

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