Patientensicherheit
Berliner Verfassungsgericht lehnt Volksbegehren für „Gesunde Krankenhäuser“ab
Ein Volksbegehren für „gesunde Krankenhäuser“ wird es in Berlin nicht geben. Der Verfassungsgerichtshof des Landes hält dies für unzulässig. Die Aktion fokussierte auf mehr Patientensicherheit.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Im Jahr 2018 hat das Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus bei der Landesregierung beantragt, ein Volksbegehren über ein „Gesetz zur Verbesserung der Patient*innensicherheit im Krankenhaus“ einzuleiten. Der Verfassungsgerichtshof entschied jetzt, dass der Senat dazu nicht verpflichtet ist. Der Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens sei unzulässig ist (VerfGH 105/19).
Die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Mindestausstattung aller Krankenhausbereiche mit Personal (…) stehe dem Bund zu, heißt es in einer Mitteilung des Verfassungsgerichts. „Von dieser Kompetenz habe der Bund durch die von ihm getroffenen Regelungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung abschließend Gebrauch gemacht“, so die Begründung des Gerichts.
Gericht bestätigt Auffassung des Innensenators
Die Richter haben damit die Auffassung des Innensenators bestätigt, der das Vorhaben im Juli 2019 abgelehnt und dem Landes-Verfassungsgericht vorgelegt hatte.
„Ich bin empört, dass das Gericht die Auffassung vertritt, dass die auf Bundesebene festgelegten Pflegepersonaluntergrenzen die Personalstandards in der Pflege abschließend geregelt hätten. Gerade in der Pandemie wird deutlich, wie unterbesetzt – nicht nur in der Pflege – im Krankenhaus gearbeitet wird. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die in den letzten Monaten und aktuell an der Belastungsgrenze arbeiten“, sagte Silvia Habekost, Krankenpflegerin und Mitinitiatorin des Volksentscheids in einer Reaktion auf den Gerichtsbeschluss.
Das Bündnis, das von der Gewerkschaft Verdi mitgetragen wird, fordert unter anderem verbindliche Personalschlüssel in der Pflege und mehr Geld für Kliniken. Für die Einleitung des Volksbegehrens waren 48.499 Unterschriften gesammelt worden.
Auch in Bayern und Hamburg liefen entsprechende Initiativen. Auch sie wurden von den jeweiligen Verfassungsgerichten gestoppt mit Hinweis auf die fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder.
Berliner Verfassungsgerichtshof
Az.: VerfGH 105/19