Strafprozesse in Sachsen

Bessere Betreuung für Opfer

In Sachsen sollen Opfer noch nicht näher genannter Straftaten kostenfrei eine individuelle Unterstützung erhalten.

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DRESDEN. In Sachsen sollen Opfer künftig einen Anspruch auf psychosoziale Betreuung im Rahmen eines Strafprozesses haben. Ein Gesetzentwurf werde dazu in den Landtag eingebracht, teilte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) mit.

"Verletzte dürfen im Strafverfahren nicht erneut Opfer werden", sagte Gemkow. Die emotionale und psychologische Unterstützung werde dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

Opfer noch nicht näher genannter Straftaten sollen die individuelle Unterstützung kostenfrei erhalten können. In jedem Fall soll eine Begleitung vor, während und nach dem Prozess möglich sein. Das neue Gesetz wirdregeln, welche Einrichtungen für die psychosoziale Prozessbegleitung anerkannt werden können. (lup)

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