Ärztliche Versorgung

Bürokratiebelastung in Praxen hat leicht zugenommen

Die Bürokratiebelastung der Praxen in Deutschland ist dieses Jahr im Vergleich zum Vorjahr leicht – nämlich um 0,2 Prozent – gestiegen.

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Ein Auslöser für das leichte Plus an Bürokratiebelastung ist offenbar die Verordnung von Krankenfahrten, die um zehn Prozent gestiegen sind.

Ein Auslöser für das leichte Plus an Bürokratiebelastung ist offenbar die Verordnung von Krankenfahrten, die um zehn Prozent gestiegen sind.

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BERLIN. Gegenwärtig wenden Niedergelassene 54,16 Millionen Arbeitsstunden im Jahr für administrative Pflichten auf. Das entspricht einem Anstieg von 0,2, Prozent oder ca. 115.000 Arbeitsstunden mehr in Arztpraxen gegenüber 2016, wie aus dem aktuellen Bürokratieindex hervorgeht. Diesen hat die KBV heute zusammen mit der Fachhochschule des Mittelstandes in Berlin präsentiert.

Im Vorjahr konnte die KBV noch einen Abbau der Bürokratie um knapp fünf Prozent melden. Ein Auslöser für die nun wieder leichte Zunahme ist die Verordnung von Krankenfahrten, die um zehn Prozent gestiegen sind, auf nunmehr 51 Millionen Fälle pro Jahr.

KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel betonte auf der Pressekonferenz, dass in diesem Jahr zum Beispiel dennoch auch eine deutliche Reduzierung der Bürokratie durch die vereinfachte Chronikerbescheinigung erreicht worden sei. Bürokratieabbau bleibe aber oft "Sisyphusarbeit": Während sie an einer Stelle abgebaut werde, entstünde an anderer eine neue Belastung.

Auf der Grundlage des diesjährigen Bürokratieindex hat die KBV Forderungen für den bundesweiten Bürokratieabbau formuliert. "Unser Ziel von 25 Prozent Bürokratieabbau muss verbindlich per Gesetz verankert werden", betonte Kriedel. Bei einer entsprechenden Reduzierung des administrativen Aufwandes stünden Vertragsärzten und -psychotherapeuten pro Jahr zusätzlich 13 Millionen Stunden für die Versorgung ihrer Patienten zur Verfügung.

Hauptauslöser von Bürokratie in Arztpraxen seien Verordnungen und Kassenanfragen, fasste Dr. Volker Wittberg von der FH des Mittelstands die Ergebnisse zusammen. Für die Bewertung des bürokratischen Arbeitsaufwandes werden generell Vorgaben des GBA und aus dem Bundesmantelvertrag gemessen, nicht die aus Bundesgesetzen. (af)

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