Pflegereform
Bundestag beschließt Familienpflegezeit
Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Familienpflegezeit beschlossen. Es sieht unter anderem vor, Angehörigen von Pflegebedürftigen eine Auszeit vom Job zu ermöglichen. Allerdings gibt es dabei Einschränkungen.
Veröffentlicht:BERLIN. "Bessere Vereinbarkeit Beruf/Familie/Pflege. Neue Familienpflegezeit kommt", twitterte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) am Donnerstag nach der abschließenden Debatte im Bundestag.
Künftig gibt es damit für Angehörige von Pflegebedürftigen nicht nur die Möglichkeit, für sechs Monate komplett aus dem Job auszusteigen.
Es wird außerdem möglich, eine 24-monatige Pflegezeit mit einer Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden zu nehmen.
Zudem sollen Arbeitnehmer bis zu zehn Tage lang bezahlt pausieren können, um kurzfristig die Pflege eines Familienmitglieds zu organisieren.
Grenze in letzter Minute hochgesetzt
Der Rechtsanspruch auf die bis zu zweijährige teilweise Auszeit hatte ursprünglich für alle Firmen mit mehr als 15 Beschäftigten gelten sollen.
Die Grenze wurde aber in letzter Minute auf Druck der Union auf 25 Beschäftigte hochgesetzt.
Schwesig hatte die Änderungen am Donnerstag im ARD-Morgenmagazin verteidigt. "Wenn man eine längere Auszeit für die Pflege von Angehörigen nehme, "dann müssen wir auch berücksichtigen, dass es für kleine Betriebe schwieriger ist", sagte sie.
Im Bayerischen Rundfunk nannte sie den Kompromiss "eine gute Balance zwischen den Interessen von Arbeitgebern, die kleine Organisationseinheiten haben, und den Interessen der Familien".
Anspruch auch für Eltern mit Kind im Krankenhaus
Der Anspruch soll auch für Eltern gelten, deren Kind krank in der Klinik oder in einem Hospiz ist.
Entsprechende letzte Änderungen am Gesetzentwurf hatte der Familienausschuss des Bundestags am Mittwoch beschlossen.
"Für Kinder haben wir somit mehr Flexibilität", sagte SPD-Fraktionsvize Carola Reimann. (dpa/eb)