GBA

Bundestag lässt erstmals Kandidaten abblitzen

Veröffentlicht:
Nach der Ablehnung der Kandiaten können nun innerhalb von sechs Wochen neue GBA-Mitglieder nominiert werden.

Nach der Ablehnung der Kandiaten können nun innerhalb von sechs Wochen neue GBA-Mitglieder nominiert werden.

© gba

BERLIN. Erstmals in der Geschichte des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages von seinem Recht Gebrauch gemacht und Kandidaten für die beiden unparteiischen GBA-Mitglieder abgelehnt. Der Ausschuss äußerte Bedenken an ihrer Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Nominiert waren auf Vorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der Fachärzte und frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Lars Lindemann. Die Kassenseite hatte den ehemaligen Vorstand des AOK-Bundesverbandes Uwe Deh vorgeschlagen.

Die Entscheidung des Gesundheitsausschusses erfolgte mit 36 von 36 abgegebenen Stimmen. Notwendig wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit gewesen. Der Ausschuss-Vorsitzende Professor Edgar Franke (SPD) sprach von einer Entscheidung, die Rechtsgeschichte schreibe. Die Entscheidung sage nichts aus über die fachliche und persönliche Qualifikation der Kandidaten.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wollte sich unmittelbar nach Bekanntwerden inhaltlich nicht zur Entscheidung der Parlamentarier äußern. „Das Ergebnis ist sehr deutlich“, sagte er jedoch in Berlin.Die Entscheidung sei für die Selbstverwaltung nicht sehr erfreulich, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen am Mittwoch.

Die beiden Bänke des GBA können nun innerhalb von sechs Wochen neue Vorschläge unterbreiten. Man müsse sehen, ob die Selbstverwaltung dazu in der Lage sei, so Gassen. „Das sind keine Ämter, für die die Kandidaten auf den Bäumen wachsen.“ Bleiben die Vorschläge aus, wäre das Gesundheitsministerium am Zug. Unumstritten ist bislang lediglich, dass der bisherige Vorsitzende Professor Josef Hecken weitere sechs Jahre an der Spitze des GBA stehen soll.

(HL)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: GBA-Besetzung: Eine schallende Ohrfeige

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

238 Abgeordneten legen Gesetzentwurf vor

Gesetzesvorstoß zum Schwangerschaftsabbruch empört Union

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologische Entwicklungsstörungen

Epilepsie in der Schwangerschaft: Start mit Lamotrigin empfohlen

Lesetipps
Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen

Im Schnitt kamen Vertragsarztpraxen im dritten Quartal 2023 auf 60.168 Euro Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit.

© PhotographyByMK / stock.adobe.com

Honorarbericht der KBV

Praxen erzielten im dritten Quartal 2023 mehr Umsatz