Umstrittenes Vorhaben der Ampel
Cannabisgesetz: Bundestag will am Freitag final über Teillegalisierung entscheiden
Nun ist es amtlich: Am Freitag will der Bundestag abschließend über das Cannabisgesetz beraten. Gesundheitsminister Lauterbach geht von einer Zustimmung aus – trotz Kritik aus der eigenen Fraktion.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Die geplante Cannabis-Teillegalisierung biegt auf die Zielgerade ein: Am Freitag (23. Februar) will der Bundestag den von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingebrachten Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung beraten.
Laut Tagesordnung des Parlaments steht das Vorhaben gegen 13 Uhr am Freitag zur Abstimmung. Die Union hat angekündigt, eine namentliche Abstimmung herbeiführen zu wollen. In einem Rundschreiben an die CDU/CSU-Parlamentarier bekräftigt unter anderem der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge, die ablehnende Haltung.
Unionsfraktion: Fatales Vorhaben
„Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion halten dieses Vorhaben für fatal und im höchsten Maße verantwortungslos“, heißt es in dem der Ärzte Zeitung vorliegenden Schreiben.
Und weiter: „Zugunsten einer Klientel, die seit Jahren laut und vernehmlich auf die Legalisierung drängt, nimmt die Ampel gesundheitliche Folgeschäden bei den künftigen Konsumenten billigend in Kauf, sie schafft ein Bürokratiemonster ohne Vorbild und stört den Rechtsfrieden in unserem Land.“
Bis zuletzt hatte es auch in den Reihen der SPD-Fraktion massive Vorbehalte gegeben. Lauterbach erklärte am Dienstagnachmittag via „X“, ehemals Twitter, die Kritiker übersähen, dass die Verbotspolitik beim Konsum von Hasch gescheitert sei. „Wir müssen den Schwarzmarkt ersetzen und Kinder und Jugendliche besser schützen durch Aufklärung.“
Lauterbach: Verbotspolitik ist gescheitert
Beides, so Lauterbach, werde mit dem Gesetz eingelöst. „Wegschauen und Tabuisierung“ hätten noch kein Problem gelöst. Zuvor hatte Lauterbach im „Deutschlandfunk“ betont, er rechne mit einer Zustimmung.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass der Bezug von Cannabis in einem begrenzten Umfang gestattet ist – vorgesehen sind 25 Gramm pro Tag. Im Eigenanbau sollen bis zu drei Pflanzen pro Erwachsenen gestattet sein. Für Jugendliche unter 18 sollen Besitz und Konsum weiter untersagt sein. Flankiert werden soll die Freigabe von einer Aufklärungskampagne.
Nach dem Bundestag muss dem Gesetz noch der Bundesrat zustimmen. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. April. Ärzteverbände üben scharfe Kritik an dem Vorhaben.
Sie sehen den Kinder- und Jugendschutz nicht hinreichend gewährleistet und fürchten, der Konsum von Hasch könne deutlich zunehmen – auch unter jungen Menschen. Dies wiederum könne gesundheitliche Folgen haben. (hom)