Organentnahme nach Hinrichtung

China am Pranger

Das Europäische Parlament kritisiert die "ungeheuerliche und nicht hinnehmbare" Praxis der Organentnahme bei getöteten Gefangenen in China.

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STRASSBURG. Das Europäische Parlament hat in einer Resolution die Praxis der Organentnahme an hingerichteten Gefangenen in China angeprangert.

Das Parlament zeigte sich "tief besorgt" angesichts "anhaltender und glaubwürdiger Berichte über systematische, vom Staat gebilligte Organentnahmen an Gefangenen aus Gewissensgründen". Betroffen seien davon insbesondere Anhänger der Falun-Gong-Bewegung sowie Angehörige anderer religiöser und ethnischer Minderheiten.

In China würden jährlich mehr als 10.000 Organtransplantationen vorgenommen, heißt es. Dabei würben die 165 chinesischen Transplantationszentren damit, "dass innerhalb von zwei bis vier Wochen passende Organe gefunden werden können, obwohl in China derzeit kein organisiertes oder wirksames öffentliches System für die Spende oder Verteilung von Organen besteht".

Bereits seit 1984 sei die Organentnahme an hingerichteten Gefangenen erlaubt. Im Jahr 2010 hatte der Direktor des chinesischen Komitees für Organspende erklärt, mehr als 90 Prozent der transplantierten Organe stammten von hingerichteten Gefangenen.

Die EU-Abgeordneten nennen es "nicht hinnehmbar", dass China sich lediglich zu einer "schrittweisen Einstellung" dieser Praxis der Organentnahme bis zum Jahr 2015 bereit erklärt hat. Das Parlament fordert die chinesische Regierung auf, den UN-Sonderberichterstattern über Religions- und Weltanschauungsfreiheit eine Untersuchung dieser Praktiken zu erlauben.

China ist mit Wirkung vom kommenden Jahr an von der UN-Generalversammlung in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt worden. (fst)

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