Urlaubszeit
Corona: Regierung verschärft Einreiseregeln
Gleichgültig, wo jemand in Urlaub war: Einen COVID-19-Impfnachweis oder einen negativen SARS-CoV-2-Test sollte man künftig immer parat haben. Gesundheitsminister Spahn schraubt gerade an der Einreiseverordnung. Was sich ändern soll.
Veröffentlicht:Berlin. Die Bundesregierung will in der Urlaubszeit zusätzliche Infektionen mit dem Coronavirus durch Reiserückkehrer und Touristen so gut wie möglich begrenzen. Dafür sollen ab dem 28. Juli neue Einreiseregeln gelten. Das Coronavirus SARS-CoV-2 verändert sich und gebiert Varianten. Die Bundesregierung sieht Anhaltspunkte dafür, dass die Beta-Variante (B.1.351) und die Gamma-Variante (P.1) schwächer auf Antikörper aus der Impfung oder der durchgemachten COVID-Erkrankung reagiert.
Solche Varianten könnten zu höheren Raten von Reinfektionen oder gar zu Impfdurchbrüchen führen, heißt es im Entwurf einer neuen Einreiseverordnung, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt. Gut geschützt seien vollständig Geimpfte nach derzeitigem Erkenntnisstand gegen die ursprüngliche Alpha-Variante (B.1.1.7.) und gegen die derzeit dominierende Delta-Variante (B.1.617.2).
Ein negativer Test muss sein
Künftig müssen demnach alle Einreisenden, unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder nicht, über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen oder einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen können. Bislang galt eine generelle Nachweispflicht nur für Flugpassagiere.
Erklärtes Ziel der Verschärfung ist, einen weiteren Anreiz für die Impfung zu setzen. Das Verfahren werde „gegebenenfalls die Impfbereitschaft erhöhen“, heißt es wörtlich im Text.
14 Tage Quarantäne ohne Abkürzen
Risikogebiete sollen künftig nicht mehr in „einfache Risikogebiete“, „Hochinzidenzgebiete“ und „Virusvariantengebiete“ eingeteilt werden, sondern nur noch in „Hochrisiko- und Virusvariantengebiete“. Von Bedeutung ist das für die Quarantänepflichten. Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und weder geimpft noch bereits genesen ist, soll für bis zu zehn Tage in Quarantäne müssen. Sie soll frühestens nach fünf Tagen enden können. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis.
Ein Virusvariantengebiet soll nur dann jeweils so heißen, wenn dort Varianten der Wildform zirkulieren, gegen die Impfstoffe keinen oder nur eingeschränkten Schutz bieten. Wer ab dem 28. Juli aus einem solchen Gebiet einreist, soll für 14 Tage in Quarantäne müssen. Eine Verkürzung ist nicht vorgesehen. Die Verordnung soll am 28. Juli in Kraft treten.
Welche Region sich jeweils in welchem Status befindet, lässt sich über die Webseite des Robert-Koch-Instituts abrufen. (af)