Reiserückkehrer

Corona-Tests: KBV sieht Engagement der Ärzte ausgebremst

Gut gemeint, aber schlecht gemacht: Die Kritik aus der Ärzteschaft an den Corona-Tests für Reiserückkehrer reißt nicht ab. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stößt sich vor allem an zwei Dingen.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Nur das rote Formular! Da gilt es für diese Ärztin der KV Sachsen an der Corona-Teststation für Urlaubsrückkehrer am Flughafen Dresden genau aufzupassen.

Nur das rote Formular! Da gilt es für diese Ärztin der KV Sachsen an der Corona-Teststation für Urlaubsrückkehrer am Flughafen Dresden genau aufzupassen.

© Robert Michael/dpa

Berlin. Die Rolle von Ärzten bei den Coronavirus-Tests für Reiserückkehrer sorgt weiter für Streit. Dass die niedergelassenen Ärzte den Öffentlichen Gesundheitsdienst bei den Testungen freiwillig unterstützen könnten, sei „grundsätzlich eine gute Idee“, betonten Dr. Andreas Gassen und Dr. Stephan Hofmeister vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Dienstag.

Allerdings gebe es „Hürden“, die für das Engagement der Kollegen bei den Testungen nicht gerade förderlich seien, kritisierten die KBV-Vorstände. So sei die pauschale Vergütung von 15 Euro je Abstrich für die Praxen „nicht wirtschaftlich“.

„Übermaß an Bürokratie“

Zudem hätten die Praxisteams mit einem Übermaß an Bürokratie zu kämpfen. „Die Vielzahl der Formulare und Verwaltungswege erzeugt ungeheure bürokratische Aufwände“, kritisierte KBV-Vize Hofmeister. Die Abwicklung der Tests für Urlaubsrückkehrer müsse händisch erfolgen. „Sowohl in der Arztpraxis als auch in den Kassenärztlichen Vereinigungen“, betonte Hofmeister.

Zuletzt hatten auch der Deutsche Hausärzteverband und mehrere Landesverbände der Hausärzte Kritik an der viel zu geringen Vergütung der Tests in den Praxen geübt. Zudem seien die Tests „originäre“ Aufgabe der Gesundheitsämter, nicht der Praxen.

SARS-CoV-2-Tests an verschiedenen Orten

Das Bundesgesundheitsministerium hatte mit Wirkung zum 1. August eine Änderung der Rechtsverordnung zur Testung auf SARS-CoV-2 beschlossen. Demzufolge können sich alle Rückkehrer aus dem Ausland bei einem Gesundheitsamt, an Teststationen an Flughäfen und Bahnhöfen oder in einer Arztpraxis freiwillig auf das Virus testen lassen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) können die Länder beim Aufbau der Testzentren unterstützen. Es brauche allerdings rasch Klarheit über die Finanzierung entsprechender Anlaufstellen, forderten Gassen und Hofmeister.

In Sachsen hat die KV für die Tests an den beiden Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle bereits Vertragsärzte gewinnen können. Die Auswertungen der Tests erfolgen in separaten Laboren.

Kommt die Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten?

In der Gesetzgebungs-Pipeline befindet sich weiter eine Testpflicht für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten. Hierzu zählen etwa die Türkei, Brasilien oder die USA.

Es lägen bereits „erste Entwürfe“ für eine entsprechende Änderung der im Juni erlassenen Test-Verordnung vor, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Anfang dieser Woche im „ARD-Morgenmagazin“ erklärt. Innerhalb der Bundesregierung gibt es bezüglich der verpflichtenden Testungen auf das neuartige Coronavirus aber noch Abstimmungsbedarf.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 05.08.202017:44 Uhr

Langsam reicht es!

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) selbst hat den bürokratischen Formular-Quatsch mitgemacht: Neue, handgestrickte Formulare mit QR-Code Muster 10c und Muster OEGD für PCR-Tests auf SARS-CoV-2. Arzt-Hungerlohn 15€. Labor 50,50€!

ICD-10-GM Kodierung - ein Trauerspiel

- ICD-Code U99.0!, Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2, ist Sekundärcode für Fälle ohne Infektionsverdacht (KBV).

- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) favorisiert bei Patienten ohne COVID-19-Symptomatik und mit App-Warnung die Z20.8 Kontakt mit/Exposition gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten.

- Die KBV will U99.0 G mit neckischem "!" im Hintergrund auch nach CORONA-App-Warnung zusammen mit der Z11 G (Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten).

- Bei negativem Testergebnis solle diese Kodierung erhalten bleiben.

- Die Crux: Durch Warnhinweise der App liegt laut RKI bereits ein Verdachtsfall vor; spricht gegen die U99.0.

- Andere Konstellation: Positives Testergebnis führt laut KBV zu U07.1 G COVID-19, Virus nachgewiesen, zusammen mit Z22.8 G Keimträger sonstiger Infektionskrankheiten.

- Z20.8 G Kontakt mit und Exposition gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten käme dazu, weil es sich um eine Kontaktperson handelt.

- Symptomatische Personen mit positivem Testergebnis bekommen U07.1 G, und Z20.8 G sowie ICD-Codes der vorliegenden Symptome.

- Bei negativem Testergebnis die U07.2 G gemeinsam mit den Codes der vorliegenden Symptome.

Weshalb wurden bisher bewährte Grundsätze der Kodierung von Krankheiten und Gesundheits-Störungen verlassen?

Wo bleiben nach ICD-10-GM 2020 vorgeschriebene Kodierungs-Zusätze wie G=gesichert; A=Ausschluss von; Z=Zustand nach; V=Verdacht auf?

Keine übertragbare Erkrankung kennt ein derartiges Codier-Chaos!

"Mich laust der Affe!": B85.0 humane Pedikulose; T14.00 Oberflächliche Verletzung; T14.1 Offene Wunde Tierbiss/Kontakt

MfG, Dr. med. Thomas G. Schätzler FAfAM Dortmund (z.Zt Mauterndorf/A)

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