Häusliche Krankenpflege

DAK will Ärzte bei Verordnung beraten

Kasse will Ärzten, deren Verordnungen deutlich über dem Durchschnitt liegen, Beratung anbieten.

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HAMBURG. Ab dem heutigen Montag will die DAK Gesundheit 8850 Allgemeinmediziner und Internisten in ganz Deutschland durch Praxisbetreuer aufsuchen lassen. Sie sollen den niedergelassenen Ärzten anbieten, sich bei der Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKPF) beraten zu lassen. Das bestätigt Helge Dickau, Sprecher der DAK, der "Ärzte Zeitung".

Besucht werden sollen alle Praxen, die bei Verordnungen von häuslicher Krankenpflege ihrer DAK-Versicherten um 25 Prozent oder mehr über dem DAK-Schnitt liegen und jährlich mehr als 1000 Euro Kosten pro Fall verursachen.

Besucht werden sollen außerdem die Ärzte, die das Aus- und Anziehen von Kompressionsstrümpfen über die HKPF bei mehr als drei DAK-Versicherten verordnet haben, ohne dass den Patienten seit 2013 Kompressionsstrümpfe der Klasse II verordnet wurden.

So sei etwa das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen nur bei Strümpfen der Kompressionsklasse II, nicht aber der Klasse I verordnungsfähig, erklärt Dickau. "Deshalb ist es notwendig, die Kompressionsklasse in der Verordnung anzugeben." Auch das Richten von Medikamenten oder subkutane Injektionen können nur verordnet werden, wenn die Betroffenen die Medikamente nicht mehr selbstständig einnehmen oder injizieren können.

Schlechtes Sehen der Patienten oder schlechte Feinmotorik der Patienten müssen als Begründung auf der Verordnung angegeben werden.

Offenbar stiegen die Ausgaben der Kassen für HKPF zuletzt erheblich. Zwischen 2010 und 2014 lag der Anstieg jeweils zwischen 10,3 und 10,7 Prozent, sagt Dickau. 2014 habe die DAK Gesundheit 514 Millionen Euro im Bereich der häuslichen Krankenpflege ausgegeben, hieß es. (cben)

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Kommentare
Carmen P. Baake 18.01.201611:16 Uhr

DAK-Sanierung auf dem Rücken der Patienten

Kurz zur Erinnerung:
Mit dem Vorwurf des flächendeckenden Abrechnungsbetruges hatte die DAK erst im vergangenen Jahr Pflegedienste und Sozialstationen gegen sich aufgebracht. Auch ihren Fragebogen, mit dem sie von ihren Versicherten Angaben zu Personen erhob, die nicht im selben Haushalt leben wie derjenige, der HKPF bekommt, musste sie aufgrund massiver Kritik einstampfen.

Nun also der nächste Vorstoß. Praxisbetreuer -der Begriff an sich ist schon ein Witz- sollen Ärzte beraten, wie sie HKPF verordnen. Mich würde es nicht wundern, wenn die Praxisbetreuer der DAK bei dieser Gelegenheit die betroffenen Ärzte nicht dahingehen bedrängen, HKPF nicht zu verordnen, sobald im sozialen Umfeld des Patienten Personen vorhanden sind, die eventuell die HKPF übernehmen könnten, und zwar unabhängig davon, ob diese im selben Haushalt leben wie der Patient.

Mir wäre es weitaus wohler, wenn jemand die Verantwortlichen und Sachbearbeiter der DAK dazu beraten würde, welche Rechtsnormen im Genehmigungsverfahren von der DAK einzuhalten sind.

Da wäre noch die Sache mit den Kompressionstrümpfen. Als krankheitsspezifische Pflegemaßnahme verordnen Ärzte bei vielen Pflegebedürftigen jeweils 1 x täglich das An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen der KKL II als HKPF verordnet. Offenbar hat es die DAK genau auf diese Versichertengruppe abgesehen. Das zeigen auch die Aktionen aus dem vergangenen Jahr, die ich oben genannt habe.

Natürlich fragen sich die DAK-Sachbearbeiter, warum das An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen der KKL II als HKPF verordnet wird, obwohl seit 2013 keine Kompressionsstrümpfe verordnet wurden. Das Gesetz sieht vor, dass die DAK bei Zweifeln an der medizinischen Notwendigkeit der verordneten HKPF den MDK mit einer Begutachtung beauftragen kann. Die Legitimation von DAK-Praxisbetreuern, diese Frage mit dem verordnenden Arzt zu erörtern sehe ich kritisch.

Der DAK muss es finanziell wirklich sehr schlecht gehen. Sie begibt sich mit dem Praxisbetreuer wieder auf den schmalen Grad zwischen rechtskonformem und rechtswidrigem Vorgehen.


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