Gesetzespläne
DGHO fordert klaren Rechtsrahmen für ärztlich assistierte Selbsttötung
Der Bundestag will das Recht auf Sterbehilfe neu regeln. Onkologen und Hämatologen mahnen eine ausdifferenzierte Lösung an: Ärzte bräuchten bei dem Thema Rechtssicherheit und Handlungsspielraum.
Veröffentlicht:
Todbringendes Medikament – hier eine leere Flasche mit Pentobarbital-Natrium.
© Patrick Seeger / dpa
Berlin. Onkologen haben die Politik zu einer bedachten Regelung des Rechts auf assistierte Selbsttötung aufgerufen. „Für Ärztinnen und Ärzte braucht es neben Rechtssicherheit immer auch Handlungsspielraum“, sagte der Geschäftsführende Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO), Professor Hermann Einsele, am Donnerstag.
Situationen, in denen sich die Frage nach Sterbebegleitung stelle, seien kompliziert, sie variierten je nach Lebenslage, Lebenssicht und Krankheit. Mit einfachen Gesetzeslösungen lasse sich das Thema daher nicht handhaben, betonte Einsele.
„Kompliziertes Thema“
Für die in der Hämatologie und Onkologie tätigen Ärztinnen und Ärzte sei die assistierte Selbsttötung ein „relevantes“ und „sehr konkretes Thema“, so Einsele. Viele der Patienten seien schwer erkrankt und hätten einen „hohen Leidensdruck“. Jährlich erkrankten in Deutschland etwa 500.000 Menschen neu an Krebs – nur die Hälfte könne geheilt werden.
„Auch, wenn die assistierte Selbsttötung nur von wenigen Menschen ernstlich in Erwägung gezogen wird, gehen wir davon aus, dass Ärztinnen und Ärzte in der Hämatologie und Onkologie in Zukunft häufiger mit entsprechenden Anfragen konfrontiert werden“, sagte der Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin an der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Professor Jan Schildmann.
So habe sich in der Schweiz die Zahl assistierter Selbsttötungen seit 2010 etwa verdreifacht und mache heute knapp zwei Prozent aller Todesfälle dort aus. „Ich gehe angesichts des veränderten rechtlichen Rahmens davon aus, dass die Anzahl der Todesfälle durch assistierte Selbsttötung auch bei uns zunehmen wird“, so Schildmann.
Drei Gesetzesanträge im Bundestag
Dem Bundestag liegen derzeit drei Gesetzesanträge zur Neuregelung der Sterbehilfe vor. Welcher der Vorstöße, die sich inhaltlich stark unterscheiden, eine Mehrheit hinter sich vereinen kann, gilt als völlig offen. Hintergrund der Gesetzesaktivitäten ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Februar 2020.
Die Karlsruher Richter hatten festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht als „Ausdruck persönlicher Autonomie“ auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse. Dies schließe auch die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierfür „Dritte“ um Hilfe zu ersuchen. Der Deutsche Ärztetag hatte das Verbot ärztlicher Suizidassistenz im Mai 2021 aus der Berufsordnung gestrichen.
Künast: „Brauchen Klarheit und Schutz“
Laut einer DGHO-Erhebung von 2021 gibt etwa die Hälfte der befragten Ärzte an, im Berufsalltag schon einmal von Patienten auf Informationen zur assistierten Selbsttötung angesprochen worden zu sein.
Etwa ein Drittel berichtet, Patienten hätten um ein Rezept für tödlich wirkende Medikamente gebeten. An der Befragung der Fachgesellschaft nahmen mehr als 700 Ärztinnen und Ärzte teil. Nur zwei Prozent von ihnen haben bereits Hilfe zur Selbsttötung bei Patienten geleistet.
Die Grünen-Parlamentarierin Renate Künast, die Mitverfasserin des „Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer Gesetze“ ist, sagte, aus dem Karlsruher Urteil zur Suizidassistenz leite sich für den Bundestag die Aufgabe ab, „hier klare Leitplanken aufzustellen“. Es brauche „Klarheit und Schutz“. (hom/ker)