Langwieriger Prozess
Ab Mai wird das französische Parlament wieder über Sterbehilfe beraten
Frankreichs Premierminister will den Ausbau der Palliativversorgung und die Legalisierung der Sterbehilfe nicht länger in einem Gesetz miteinander verknüpfen. Klingt nach einem guten Kompromiss, hat aber Tücken.
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Befürworter der Sterbehilfe sehen in den Vorschlägen des streng katholischen französischen Premiers François Bayrou ein Manöver zu ihren ungunsten.
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Paris. Ab dem 12. Mai wird sich die französische Nationalversammlung erneut mit einem Gesetzentwurf beschäftigen, der aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen legalisieren könnte. Bereits im Juni vergangenen Jahres stand die Nationalversammlung kurz vor der Verabschiedung eines solchen Gesetzes, doch dann wurde am Abend der Europawahl das Parlament völlig überraschend von Emmanuel Macron aufgelöst und der Gesetzesentwurf auf Eis gelegt. Die ersten Reaktionen auf die neuen Vorschläge zeigen allerdings, dass der neue Text genau so umstritten sein wird wie der vorherige.
Der Entwurf von 2024 sah den landesweiten Ausbau von Hospizen und Palliativbehandlungen sowie die Legalisierung der Sterbehilfe vor. Die langen Debatten zeigten deutlich, dass alle Abgeordneten den Ausbau der Palliativeinrichtungen unterstützten, während bei der Sterbehilfe Risse durch alle Fraktionen gingen. Um solche Streitigkeiten dieses Mal zu vermeiden, hatte Premierminister François Bayrou Ende Januar vorgeschlagen, statt einen, zwei Gesetzentwürfe vorzubereiten.
Abgeordnete sollen getrennt abstimmen können
Der erste, bei dem ein Konsens einfach zu finden sein könnte, würde nur Palliatvbehandlungen betreffen und der zweite würde sich der Sterbehilfe widmen. Jedoch sollten beide Entwürfe ab Mitte Mai gleichzeitig im Parlament vorgestellt und über sie abgestimmt werden. Das soll Abgeordneten, die nur eine Ausweitung der Palliativversorgung befürworten oder nur die Sterbehilfe erlauben wollen, ermöglichen, nur einem Gesetzentwurf zuzustimmen. Gleichzeitig würde das Risiko reduziert, beide Vorhaben zu kippen.
Vor wenigen Tagen haben sich die Abgeordneten geeinigt, beide Entwürfe auf die Tagesordnung zu setzen. Verfechter der Sterbehilfe sehen in den zwei Entwürfen ein Manöver des streng katholischen Premiers François Bayrou, das Thema endgültig zu begraben. Denn das Parlament wird wahrscheinlich bis zur nächsten Präsidentschaftswahl 2027 zu wenig Zeit haben, gleichzeitig beide Entwürfe zu bearbeiten. Das Problem: Beide Gesetzentwürfe, auch wenn sie vom Parlament in erster Lesung verabschiedet wurden, müssen anschließend noch ein langes parlamentarisches und juristisches Verfahren durchlaufen, bevor sie in Kraft treten könnten.
Gegner der Sterbehilfe sind zufrieden
Gegner der Sterbehilfe begrüßen dagegen die Doppelstrategie. Ihrer Meinung nach bringt diese mehr Klarheit in die Debatte. Sie erinnern daran, dass der Ausbau von Palliativversorgung ein gesundheitspolitisches Thema sei, Sterbehilfe dagegen ein gesellschaftliches. Deshalb sei es logisch, zwei Gesetzentwürfe vorzulegen.
Zum Berichterstatter des Entwurfs zur aktiven Sterbehilfe beziehungsweise Beihilfe zum Suizid wurde der Zentrums-Abgeordnete Olivier Falorni ernannt. Er gehörte schon 2024 zu den Berichterstattern. Falorni zählt zu den Ehrenmitgliedern des „Vereines für das Recht auf ein würdiges Sterben“ ADMD und verteidigt seit Jahren das Recht auf Sterbehilfe. In Frankreich zeigen Jahr für Jahr Umfragen und Studien, dass die Bevölkerung überwiegend dieser Position zustimmt. Eine Mehrheit der Ärzte lehnt dagegen Sterbehilfe ab, fordert aber einen weiteren Ausbau der Palliativeinrichtungen. (DDB)