Ausländische Betreuungskräfte
DIN-Standard für die 24-Stunden-Pflege entwickelt
Rund 600.000 Betreuungskräfte aus dem Ausland kümmern sich um Pflegebedürftige, die noch zu Hause wohnen. Ein DIN-Standard soll allen Beteiligten jetzt mehr Sicherheit geben.
Veröffentlicht:Neu-Isenburg. Ein neuer DIN-Standard soll Missstände in der so genannten 24-Stunden-Pflege beseitigen helfen. Ein 14-köpfiges Gremium aus Pflegewissenschaftlern, Juristen, Anbietern und Verbraucherschützern hat anderthalb Jahre lang beraten und jetzt den DIN-Standard für die „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ geschaffen, den DIN SPEC 33454: „Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen durch im Haushalt wohnende Betreuungskräfte aus dem Ausland – Anforderungen an Vermittler, Dienstleistungserbringer und Betreuungskräfte“.
Der neue Standard fordert unter anderem eine pflegefachliche Begleitung der Betreuungspersonen. Sie sollen über spezifisches Grundwissen verfügen und zum Beispiel Erste-Hilfe-Maßnahmen beherrschen. Den Betreuungskräften der standardisierten Betreuung wird eine angemessene Unterkunft zugesichert mit eigenem Zimmer und der Benutzung von Küche und Bad des Haushalts.
Eine WLAN-Verbindung soll den Kontakt in die Heimat ermöglichen. Vermittler und ihre ausländischen Kooperationspartner, die nach dem Standard arbeiten wollen, müssen ihre Kunden mehr aufklären und gründlicher beraten, etwa über den Leistungsumfang und die Grenzen der Betreuung.
Orientierung für Pfleger und Gepflegte
Ziel des Standards ist es, den Vermittlern, den Kunden und den Arbeitgebern jenseits der Grenzen und natürlich den Betreuungspersonen selbst Orientierung zu geben.
Das Dunkelfeld der Betreuung ist offenbar riesig. Der Verband häuslicher Betreuung und Pflege e.V. schätzt, dass in rund 300.000 deutschen Haushalten 90 Prozent der rund 600.000 so genannten 24-Stunden-Betreuungspflegekräfte, illegal die Senioren versorgen, oft für wenig Geld und unter schlechten Bedingungen.
Man habe in der Vermittlung ausländischer Betreuungskräfte „ein großes Transparenzproblem“, erklärt denn auch Oliver Weiß, Geschäftsführer der Stuttgarter Vermittlungsagentur „mecasa“ und Mitglied des Gremiums, das den DIN-Standard entwickelt hat. „Die Kunden können zum Beispiel nicht erkennen, ob das Angebot zuverlässig ist, ob es legal ist und ob die Qualität stimmt“, sagt Weiß.
Kosten werden oft verschleiert
Auch würden die Kosten oft verschleiert. Oft stehe nur im Kleingedruckten des Vertrages, dass die Kunden über die vereinbarte Summe für die Betreuung hinaus zum Beispiel noch Fahrtgeld zahlen müssen.
„Auch die Betreuungskräfte wissen oft nicht, welche Aufgaben eigentlich auf sie zukommen“, sagt Weiß. Sie würden teilweise schlecht behandelt. Und auch die betreuungsbedürftigen Menschen seien dem Risiko unkundiger Betreuung ausgesetzt, so der DIN-Verbraucherrat in einer Pressemitteilung.
Zugleich sind die Betreuerinnen unverzichtbar. Der Bremer Pflegewissenschaftler Professor Stefan Görres erklärt: „Da ist ein Markt entstanden, den wir dringend brauchen.“ Durch die Standardisierung erkennen die Betreuungsbedürftigen und ihre Familien jetzt eher, was auf sie zukommt. Zudem werde Lohndumping bekämpft, meint Görres.
Bundespflegekammer ist noch skeptisch
Die Bundespflegekammer begrüßt zwar die DIN-Standardisierung, erwartet aber keine schnelle Besserung der Verhältnisse, so Patricia Drube, Sprecherin der Bundespflegekammer und Präsidentin der Pflegekammer Schleswig-Holstein.
Drube pocht deshalb auf eine veränderte Pflegefinanzierung. „In Deutschland fließt im Vergleich zu vielen anderen Ländern mit rund ein Prozent ein viel zu kleiner Teil des Bruttoinlandsproduktes in die Pflege“, so Drube. „In Skandinavien dagegen liegt man bei vier oder fünf Prozent!“