DKMS mit spanischen Behörden über Kreuz
Spanien will die Deutsche Knochenmarkspende-Datei (DKMS) nicht - und hat ihr jüngst das Anwerben von Spendern verboten. Jetzt erhebt die DKMS heftige Vorwürfe gegen die Behörden: Rechtswillkür und Verunsicherung zugunsten eines "schlechten Systems".
Veröffentlicht:MADRID (mame). Die Deutsche Knochenmarkspenderdatei (DKMS) wehrt sich gegen das Verbot, auch in Spanien tätig werden zu können.
Die staatliche Transplantations-Organisation (ONT) hatte der DKMS vorerst untersagt, in Spanien zu Spenden von Knochenmark aufzurufen, da die deutsche Stiftung nicht über die vorgeschriebenen Genehmigungen verfüge und damit "illegal" handle.
DKMS-Gründer Professor Gerhard Ehninger weist diese Anschuldigungen vehement zurück.
"Laut unserer Anwälte haben wir nicht gegen spanisches Recht gehandelt", sagte Ehninger am Donnerstag im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" in Madrid.
Er wisse nicht, ob die ONT rechtliche Schritte gegen die DKMS-Spendenaufrufe unternommen habe. Allerdings werde die DKMS ihrerseits in der kommenden Woche gegen die ONT Anzeige wegen "übler Nachrede" einreichen.
Gegen Leukämie, nicht gegen die DKMS kämpfen
Ehninger zeigte sich "enttäuscht und überrascht" über das "aggressive" Vorgehen der ONT. "Wir sind hier, um zu helfen. Spanien sollte gegen die Leukämie, nicht gegen uns kämpfen."
Die DKMS ist mit 2,6 Millionen potenziellen Spendern heute die größte Knochenmarkspenderdatei weltweit, die allein im vergangenen Jahr 4700 Leukämie-Patienten eine Stammzellenspende vermitteln konnte.
Vor allem das international große Netz an potenziellen Spendern könne die Situation vieler Leukämiekranker auch in Spanien verbessern, wo das staatlich sehr streng kontrollierte Stammzellenspendesystem offensichtlich "nicht optimal" funktioniere.
So habe es 2010 in Spanien 768 Suchanfragen für spanische Patienten gegeben. Jedoch wurden nur 477 Spender gefunden, zitierte Ehninger Zahlen des spanischen Spenderregisters REDMO.
In Spanien werden Stammzellenspender bislang von der José Carreras-Stiftung angeworben und typisiert, die vertraglich mit dem Gesundheitsministerium sowie den Regionalregierungen zusammenarbeitet.
Keine gesetzlichen Beschränkungen
Es existierten keine gesetzlichen Vorschriften, die die Anzahl von Spenderdateien beschränken, so Ehninger. Er kritisierte, dass durch ein staatliches Monopol ein System geschützt werde, das schlecht funktioniere.
Persönlich habe er die ONT sowie Spaniens Gesundheitsministerin Ana Mato kontaktiert, um alle rechtlichen Fragen für eine Tätigkeit in Spanien zu klären.
Bisher habe er allerdings von niemanden eine Antwort erhalten, noch wurde ihm erklärt, warum die DKMS angeblich "illegal" gehandelt haben soll.
Behauptungen von ONT-Chef Rafael Matesanz, Spendenaufrufe der DKMS gefährdeten das auf Solidarität basierende spanische Transplantationsmodell, wies Ehninger als falsch zurück.
Er kritisierte die staatlichen Gesundheitsbehörden, die Patienten mit der Warnung verunsicherten, sie könnten ihre Gesundheitsversicherung verlieren, sollten sie mit der DKMS kooperieren.