DMP-Novellen nun schneller möglich
Seit Anfang 2012 darf der Gemeinsame Bundesausschuss eigene DMP-Richtlinien beschließen. Novellierungen gibt es nun für Brustkrebs und Asthma/COPD.
Veröffentlicht:BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat nun erstmals nach der neuen Rechtslage eigene Richtlinien zu Disease-Management-Programmen (DMP) erlassen.
Am vergangenen Donnerstag hat der Ausschuss seine bereits beschlossenen Empfehlungen zur Aktualisierung der DMP-Programme für an Brustkrebs erkrankte Frauen sowie Patienten mit Asthma bronchiale und chronisch obstruktiven Atemwegserkrankungen (COPD) in Richtlinien überführt.
Diese Empfehlungen hatte der GBA zwar bereits im vergangenen Jahr formuliert. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte sie allerdings bis Ende 2011 nicht mehr in die entsprechende Rechtsverordnung übernommen, da die Richtlinienkompetenz für DMP-Programme mit dem Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes ohnehin vollständig auf den GBA übergehen sollte.
Von der Neuregelung erwartet sich das BMG eigenen Angaben zufolge eine flexiblere inhaltliche Entwicklung der DMP.
Die Inhalte der DMP-Anforderungen bleiben gegenüber den in 2011 beschlossenen Empfehlungen unverändert. So sollen beispielsweise ausstiegsbereite Raucher zusätzlich zu anderen Hilfen auch Medikamente erhalten können, die ihnen helfen, ihr Laster abzugewöhnen.
Empfehlungen sollen in DMP-Richtlinien überführt werden
Auch der umstrittene Ausschluss von zwei- bis vierjährigen Kindern aus dem Asthma-DMP bleibt bestehen.
In das DMP-Programm für an Brustkrebs erkrankte Frauen soll die Lebensqualität als Faktor einfließen. Die Aktualisierungen berücksichtigen Sport und Ernährung der Betroffenen. Auch Empfehlungen zur Chemotherapie vor der OP und zur Antikörpertherapie wurden in das DMP aufgenommen.
Die Empfehlungen zur Strahlentherapie der Lymphabflusswege wurden erweitert. Ziel ist es nach Angaben des GBA, den Frauen die Abwägung zwischen dem Risiko der Rückkehr des Tumors und den Nebenwirkungen der Bestrahlung zu erleichtern.
Nach Angaben des GBA sollen alle bisherigen Empfehlungen schrittweise in Richtlinien überführt werden. Dabei handelt es sich um DMP-Programme für Diabetiker und Patienten mit koronarer Herzkrankheit. Die nun beschlossenen DMP-Richtlinien müssen vom BMG formal genehmigt werden und treten nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.