Kommentar – TSVG-Kabinettsbeschluss
Das Geld folgt der Leistung
Hier und da hat es Nachbesserungen am Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz gegeben. Damit hat sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass das Gesetz die parlamentarischen Hürden wohl locker nehmen wird. Den Grundstein hat das Bundeskabinett am Mittwoch gelegt.
Die finanziellen Anreize zur Kooperation zwischen Haus- und Fachärzten sind noch einmal nachgebessert worden. Damit folgt das Geld der Leistung. Die offene Sprechstunde ist nach Haus- und Fachärzten differenziert worden. Die Pflichtregelung soll nur für Fachärzte gelten.
Hand aufs Herz: Ohne Termin einen Facharzt aufzusuchen klingt ein bisschen nach Old School, gerade in Zeiten, in denen sich auch Patienten immer mehr die elektronische Terminvergabe in Praxen wünschen.
Ansonsten bleibt die politische Kritik an diesem Gesetzentwurf eher schwach. So sprechen die Grünen von einer Kommunikation zwischen Klinik, Praxis und Pflege auf Augenhöhe.
Das ist sicherlich kein neues Problem, würde auch Andrea Fischer als ehemalige Grünen Gesundheitsministerin zugestehen. Die Frage ist nur: Wie will man das gesetzlich verordnen?
Zudem monieren die Grünen, dass ein Konzept zur Notfallversorgung fehle. Hier lohnt sich allerdings ein tieferer Blick ins Gesetz.
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