Bundestagswahl 2005

Der Basistarif kommt: Mehr Wettbewerb und ein soziales Korsett für die PKV

Kontrahierungszwang im Basistarif, mehr Wettbewerb durch Portabilität der Alterungsrückstellungen – mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz traten nach der Bundestagwahl 2005 auch wichtige neue Regeln für die PKV in Kraft.

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PKV

Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) wurden Instrumente geschaffen, die Nichtversicherten einen Versicherungsschutz ermöglichten, aber auch den Wechsel von der GKV in die PKV erschweren sollten.

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Die PKV betreibt ein Geschäftsmodell, das im zeitlichen Ablauf eine soziale Segregation bewirkt und insbesondere für ältere Versicherte und solche, die alters- oder krankheitsbedingt Einkommensverluste erleiden, zum Verlust des Versichertenschutzes führen kann.

Das hatte in den 2000er Jahren dazu geführt, dass eine erhebliche Zahl von PKV-Versicherten ihre Prämien nicht mehr zahlen konnten. Dies auch mit der Folge, dass Ärzte und Krankenhäuser erst in dringenden Notfällen in Anspruch genommen wurden – und oftmals ihre Leistungen nicht bezahlt bekamen.

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Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) wurden Instrumente geschaffen, die Nichtversicherten einen Versicherungsschutz ermöglichten, aber auch den Wechsel von der GKV in die PKV erschweren sollten. Generell wurde mit dem WSG eine gesetzliche Versicherungspflicht für all jene Bürger eingeführt, die einen Anspruch auf eine GKV-Mitgliedschaft hatten. Außer Selbstständigen und Beamten waren damit zunächst alle Arbeitnehmer in der GKV versichert. Der Übertritt in die PKV war nur noch dann möglich, wenn das Einkommen mehr als drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze gelegen hatte. Das erschwerte der PKV das Neugeschäft.

Das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG)

  • Umfassende Reform der Finanzierung und Organisation der GKV: Gesundheitsfonds und Morbi-RSA
  • Paradigmenwechsel von der einnahmen- zur morbiditätsorientierten Ausgabenpolitik, Euro-Gebührenordnung für Ärzte.
  • Soziales Korsett und mehr Wettbewerb für die PKV.
  • Mehr Leistungen: Vater-/Mutter-Kind-Kuren, Impfschutz entsprechend STIKO-Empfehlung, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, ambulante Reha auch zu Hause und in Pflegeeinrichtungen.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2007 musste die PKV einen modifizierten Standardtarif für alle bisher nicht versicherten Rückkehrer schaffen; das waren Schätzungen von damals zu Folge mehrere 100 000 Betroffene.

Kunden durften nicht abgelehnt werden

Mit dem 1. Januar 2009 trat ein Basistarif in Kraft, dessen Leistungen, denen der GKV entsprach. Die Prämien richteten sich nach Alter und Geschlecht. Anders als im normalen PKV-Versicherungsgeschäft durften Kunden nicht abgelehnt werden, vor allem gab es keine nach Krankheitsrisiko kalkulierten Prämienzuschläge oder Leistungsausschlüsse. Für Ärzte und Zahnärzte wurde eine Behandlungspflicht trotz geminderter Honorarsätze eingeführt. Die Beiträge zum Standard- und Basis durften höchstens so teuer sein wie der durchschnittliche höchste GKV-Beitrag. Ist dies für Versicherte zu teuer, kann der Beitrag halbiert werden; ist auch der halbe Beitrag zu viel, zahlen Sozialämter einen Zuschuss.

Die Regelungen waren nachweislich wirksam: Gesundheitsökonomen ermittelten, dass allein im Zeitraum zwischen April 2007 und September 2008 rund 120.000 Nichtversicherte wieder einen Versicherungsschutz erhielten.

Eine weitere Neuerung war die Portabilität der Alterungsrückstellungen. Deren Mitnahme war traditionell bei Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen ausgeschlossen. Die Portabilität zielte darauf ab, den Wettbewerb im Kundenbestand zu stärken und ihn nicht mehr allein auf Neugeschäft zu fokussieren. (HL)
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