Kaum Interesse

Der Heimarzt bleibt ein Phantom

Die gesetzliche Regelung zur ärztlichen Versorgung in Heimen läuft fast leer. Der Heimarzt ist eine Nullnummer geblieben. Es gibt keine Interessenten für den Job, und auch die Heime selbst haben daran kein echtes Interesse.

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Ärztliche Versorgung von Heimpatienten: Je mehr Ärzte daran teilnehmen, um so besser muss die Kooperation mit dem Pflege- und Altenheim systematisch koordiniert werden.

Ärztliche Versorgung von Heimpatienten: Je mehr Ärzte daran teilnehmen, um so besser muss die Kooperation mit dem Pflege- und Altenheim systematisch koordiniert werden.

© stockbyte / thinkstock

BERLIN. Die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen ist oft besser als die der alten, pflegebedürftigen Menschen, die noch zu Hause leben.

Heimbewohner hätten die Chance auf eine höhere Kontaktdichte mit ihrem Arzt als zu Hause, sagte Herbert Mauel vom Bundesverband privater Pflegeanbieter (bpa) jüngst beim Hauptstadtkongress.

Generell sei zumindest die Versorgung von Patienten in Heimen durch Hausärzte "nicht schlecht, wenn auch verbesserungsbedürftig". Von unterschiedlicher Qualität sei dagegen die fachärztliche Versorgung, was Professor Elisabeth Fix vom Deutschen Caritasverband bestätigte.

Besonders große Lücken gebe es bei Augenärzten und Neurologen, angesichts der hohen Zahl demenzkranker Patienten in Alten- und Pflegeheimen ein ernsthaftes Versorgungsproblem. Schwierig gestaltet sich auch die zahnärztliche Behandlung, die allerdings auch technisches Equipment voraussetzen würde.

Gesetz ohne Wirkung

Die gesetzliche Hilfestellung, die die Politik mit Paragraf 119 b SGB V (ärztliche Versorgung in Pflegeheime) habe geben wollen, sei bislang weitgehend wirkungslos gewesen. Das Konstrukt des Heimarztes sei nicht realisierbar.

Es gebe dafür keine Interessenten, und überdies gerieten Heime haftungsrechtlich auf unsicheres Terrain, so Mauel. Ein Heimarzt könne überdies nicht das gesamte Spektrum der notwendigen medizinischen Leistungen abdecken, ergänzte Fix.

KBV und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hätten inzwischen zwar eine Rahmenvereinbarung zur ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen abgeschlossen, nur vereinzelt gebe es aber konkrete Kooperationsverträge zwischen Ärzten und Heimen.

Für wichtige Elemente der Kooperation brauche man allerdings keine gesetzliche Grundlage. Denn der Dauerstress, der durch unkoordinierte Heimbesuche mehrerer Ärzte entstehe, lasse sich auch ohne Gesetzgeber vermeiden.

Dringend notwendig sei eine Systematisierung der Kooperation: eine Abstimmung mit den Ärzten darüber, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Frequenz sie Heimpatienten sehen müssen und welche Ansprechpartner aus dem Heim ihnen zur Verfügung stehen müssen.

Die Komplexität der Koordination wächst mit der Zahl der Ärzte, die Heimbewohner behandeln. Geklärt werden müsse auch, wer welche Dokumentationspflichten übernimmt.

EBM mit Abrechnungslücken

Ein Ärgernis für Ärzte sei die Abrechnungssystematik für Besuche in Heimen in der Nacht oder am Wochenende außerhalb des Bereitschaftsdienstes.

Dies sei so in der EBM-Systematik nicht vorgesehen und führe dazu, dass die betreffenden Ärzte ihrer KV gegenüber immer wieder ausführliche Begründungen liefern müssten. (HL)

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