Europawahl 2024
Deutschland ist ein Schwergewicht im EU-Parlament
96 von 720 zu vergebenden Sitzen im zehnten Europäischen Parlament werden über das deutsche Wahlticket verteilt. 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen treten an. Das Wahlalter ist erstmals auf 16 Jahre abgesenkt worden.
Veröffentlicht:Derzeit sind im neunten Europäischen Parlament (EP) folgende europäische Parteienfamilien als Fraktionen vertreten: Europäische Volkspartei (Christdemokraten, EVP/178 Abgeordnete), Progressive Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D/140), Renew Europe (102), Die Grünen/Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA/72), Europäische Konservative und Reformer (ECR/68), Identität und Demokratie (ID/59) und Die Linke im Europäischen Parlament (GUE/ NGL/37). 49 Abgeordnete sind fraktionslos.
720 Sitze – 15 mehr als aktuell – sind im zehnten EP zu vergeben, 96 Abgeordnete davon kommen mit einem Wahlmandat aus Deutschland. Damit kann das deutsche Wahlresultat richtungsweisend für den künftigen EU-Gesundheitskurs werden – zumal die Gesundheitspolitik in anderen EU-Mitgliedstaaten meist nicht so einen prominenten Stellenwert im Wahlkampf hat, wie derzeit nach Corona in Deutschland.
Bei der Europawahl am 9. Juni bewerben sich in Deutschland laut Dr. Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamts und Bundeswahlleiterin, insgesamt 1.413 Kandidatinnen und Kandidaten um die der Bundesrepublik Deutschland zugewiesenen 96 Parlamentssitze. Darunter seien 486 Frauen (Anteil: 34,4 Prozent).
Die Bundeswahlleiterin ruft alle Bürger auf, an der Europawahl teilzunehmen. „Sie betont die besondere Bedeutung der Europawahl für die Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger auf politische Entscheidungen in der Europäischen Union“, wie es auf ihrer Website heißt.
Bei der Wahl treten in Deutschland insgesamt 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen mit gemeinsamen Listen für alle Bundesländer beziehungsweise mit Listen für einzelne Länder an. Die Stimmzettel enthalten in jedem Bundesland 34 Wahlvorschläge. Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.
In jedem Mitgliedstaat werden die EP-Mitglieder nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. Die Mitgliedstaaten können Vorzugsstimmen auf der Grundlage von Listen nach den von ihnen festgelegten Modalitäten zulassen.
In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. „Maßgebend für die Sitzzahl einer Partei oder einer sonstigen politischen Vereinigung ist die Anzahl der gültigen Stimmen, die für sie abgegeben wurden.
Bei der Sitzverteilung werden alle Wahlvorschläge berücksichtigt“, so die Bundeswahlleiterin. Seit der Europawahl 2014 gibt es in Deutschland keine Sperrklausel mehr. (maw)