Selektivvertrag

Diabetologie-Vertrag: AOK und MEDI betonen Vorteile

Die Mitte 2017 gestartete Diabetes-Vereinbarung bildet den Vertragspartnern zufolge Betreuungsleistungen und technologische Weiterentwicklungen besser ab als die Regelversorgung.

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Stuttgart. AOK Baden-Württemberg und der MEDI-Verbund werten den vor fünf Jahren gestarteten Diabetologie-Facharztvertrag als maßstabsbildend in der ambulanten Versorgung. 121 Praxen im Südwesten nehmen aktuell teil, darunter fast alle Schwerpunktpraxen. Pro Quartal nutzen rund 13 .000 AOK-Versicherte das Angebot.

Der Vertrag nach 140a SGB V werde von den teilnehmenden Praxen „hochgeschätzt“, sagt Dr. Richard Daikeler, erster Vorsitzender der Diabetologen Baden-Württemberg e.V. „Wie vor fünf Jahren versprochen, wird im AOK-Facharztvertrag erstmalig der vom EBM nicht erfasste Aufwand für eine optimierte, technisch unterstützte und hochwertige diabetologische Betreuung beschrieben und auch honoriert“, so Daikeler.

Weiterentwicklungen werden in den Vertrag integriert

Der Vertrag decke auch die intensivierte Betreuung von Patienten mit Insulinpumpen und mit Gestationsdiabetes ab, so die Vertragspartner. Ergänzt worden sei der Vertrag vor drei Jahren um das Modul Diabetisches Fußsyndrom. Zudem würden technologische Weiterentwicklungen beispielsweise bei den Real-Time-Glukosemonitoring-Systemen (rtCGM) kontinuierlich in den Vertrag integriert.

Pro Patient würden im Durchschnitt die im Selektivvertrag erbrachten Leistungen zusätzlich zum EBM mit 70 Euro vergütet, berichtete Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO. Er sieht darin eine Voraussetzung, die die Beschäftigung von ausreichend qualifiziertem Personal ermöglicht „um dem steigenden Bedarf an diabetologischen Betreuungsleistungen nachkommen zu können“. (fst)

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