Organspende
Bundesärztekammer spricht sich für Widerspruchslösung aus
Alle Aufklärung und Information habe nicht dazu beigetragen, dass es mehr Organspenden gibt: Deshalb unterstützt die Bundesärztekammer die Widerspruchslösung. Doch es ist offen, ob der neue Bundestag darüber berät.
Veröffentlicht:Berlin. Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende. Das bekräftigt sie in ihrer schriftlichen Stellungnahme zu entsprechenden fraktionsübergreifenden Initiativen, die am Mittwochabend in einer Expertenanhörung im Bundestag beraten werden sollen.
Die BÄK weist darauf hin, dass die Zahl der Organspenderinnen und Organspender trotz langjähriger Aufklärungs- und Informationskampagnen auf vergleichsweise niedrigem Niveau stagniert. Ursächlich sei, dass Organspenden oft nicht realisiert werden können, weil keine Willensäußerung des möglichen Spenders vorliegt oder Angehörige eine Spende ablehnen, da der Willen des möglichen Spenders nicht bekannt ist.
Aus Sicht der Kammer kann die Widerspruchslösung zu einem echten Mentalitätswandel in der Bevölkerung beitragen und so die Diskrepanz zwischen der hohen grundsätzlichen Spendebereitschaft und den tatsächlich niedrigen Spenderzahlen verringern. Dabei bleibt die individuelle Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger gewahrt.
Kammer sieht starkes Signal der Solidarität
Zudem diene die Widerspruchslösung nicht nur der Umsetzung eines möglichen Patientenwillens, sondern sende auch ein starkes Signal der Solidarität. Die Widerspruchslösung eröffne damit die Chance auf eine verstärkte gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem sensiblen Thema Organspende.
„Auf dieser Grundlage kann jeder Bürger und jede Bürgerin eine gut informierte und selbstbestimmte Entscheidung treffen. In diesem Sinne ist und bleibt es für die Bundesärztekammer das Ziel, in Deutschland die Organspende insgesamt als Gemeinschaftsaufgabe weiter zu stärken“, heißt es in der Stellungnahme.
Über die Initiativen zur Widerspruchslösung wird der Bundestag wohl nicht mehr vor der Wahl am 23. Februar entscheiden. Ob es danach im Parlament zu einem neuen Anlauf für die Reform des Transplantationsgesetzes kommt, ist derzeit offen. (bwa)