Digitales grünes Zertifikat
EU legt technische Anforderungen an Corona-Impfpass fest
An der Einführung eines Corona-Impfpasses, dem „digitalen grünen Zertifikat“, zum Juni hält die EU-Kommission fest. Nun hat sie technische Anforderungen festgezurrt – und nimmt die einzelnen Mitgliedstaaten in die Verantwortung.
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Das von der EU-Kommission forcierte digitale grüne Zertifikat soll als Impfpass Auskunft über seinen Träger geben: Wann wurde er wo in der EU mit welcher SARS-CoV-2-Vakzine immunisiert?
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Brüssel. Das von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen forcierte und vor einem Monat der Öffentlichkeit präsentierte Projekt eines digitalen Impfpasses – offiziell heißt das Dokument „digitales grünes Zertifikat“ – nimmt Form an. Wie die Kommission nun wissen lässt, hätten sich die Vertreter der Mitgliedstaaten im Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste auf Leitlinien mit den wichtigsten technischen Spezifikationen geeinigt. Dies sei ein entscheidender Schritt für die Schaffung der notwendigen Infrastruktur auf EU-Ebene.
Parallel dazu würden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die erforderlichen technischen Lösungen auf nationaler Ebene einzuführen. Es sei von größter Bedeutung, die Arbeiten an der technischen Umsetzung parallel zum laufenden Gesetzgebungsverfahren voranzubringen, um sicherzustellen, dass digitale grüne Zertifikate in der gesamten EU bis Juni 2021 eingeführt werden.
Echtheitsprüfung EU-weit möglich
Die vereinbarten technischen Spezifikationen umfassen die Datenstruktur und Kodierungsmechanismen, einschließlich des QR-Codes, mit denen sichergestellt wird, dass alle Zertifikate, ob digital oder auf Papier, in der gesamten EU eingelesen und überprüft werden können. In den Leitlinien werde auch das EU-Gateway beschrieben. Diese von der Kommission eingerichtete Schnittstelle soll den Austausch elektronischer Signaturschlüssel ermöglichen, damit die Echtheit digitaler grüner Zertifikate in der gesamten EU überprüft werden kann. Personenbezogene Daten von Zertifikatsinhabern würden dabei nicht weitergeleitet, da dies für die Echtheitsüberprüfung nicht erforderlich sei, so die Kommission.
Ferner enthielten die Leitlinien Vorgaben für Referenzimplementierungen für Software zur Ausstellung digitaler grüner Zertifikate, eine Referenz-App zur Überprüfung von Zertifikaten und ein Muster für eine App, mit der die Bürger solche Zertifikate speichern können. Zwar obliege es den Mitgliedstaaten, diese Systeme auf nationaler Ebene einzuführen, doch würden die Referenzimplementierungen dazu beitragen, die Einführung zu beschleunigen, da die Mitgliedstaaten auf diesen Systemen aufbauen können, verdeutlicht die Kommission. Die Referenzimplementierungen würden quelloffen und bis Mitte Mai verfügbar sein, heißt es ergänzend.
Das digitale grüne Zertifikat soll vor allem der touristischen Wiederbelebung in der EU dienen. Konkret handle es sich dabei um eine Bescheinigung in der Sprache des Inhabers sowie auf Englisch, die entweder digital auf dem Smartphone oder auf Papier mitgeführt werden kann. Ein QR-Code enthält die wichtigsten Daten des Besitzers: Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum sowie eine digitale Unterschrift der Klinik, des Impfzentrums oder des Arztes, der eine Impfung vorgenommen hat, sowie den Namen der verwendeten Corona-Vakzine. (maw)