Leitartikel über zu lange Wartezeiten

Eine politische Lösung wäre nur die Ultima Ratio

Zu lange Wartezeiten auf einen Facharzt-Termin sind auf der politischen Agenda angekommen. Besser wäre eine Lösung auf Selbstverwaltungsebene. Doch die verantwortlichen KVen sind stumm wie ein Fisch.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Eine Eil-Überweisung könnte, so der Vorschlag der Bundesärztekammer, ein Ausweg aus der Vier-Wochen-Termingarantie der Bundesregierung sein. [M] Überweisung: ktsdesign / fotolia.com | Beschriftung: ill

Das Thema hat das Zeug zum politischen Dauerbrenner: überlange Wartezeiten auf einen Facharzt-Termin.

Popularität und politische Brisanz leiten sich schon daraus ab, dass nahezu jeder Bürger entweder selbst einmal betroffen war oder zumindest jemanden kennt, der wochen- wenn nicht gar monatelang auf einen Termin gewartet hat.

Mit der Koalitionsvereinbarung ist das Problem auf der politischen Agenda angekommen - in Form eines Lösungsansatzes, der mehr Bürokratie schafft, von dem aber offen ist, ob er den Praxistest bestehen wird.

Dennoch: In einem seiner ersten Interviews als Bundesgesundheitsminister hat Hermann Gröhe in der jüngsten "Bild am Sonntag" bekräftigt, man werde es so machen, wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen: Schaffung einer KV-Servicestelle zur Terminvermittlung, Anspruch auf ambulante Krankenhausbehandlung, wenn es nicht zu einem Termin beim niedergelassenen Facharzt kommt. Bezahlen müssen das Vertragsärzte aus ihrem Honorartopf.

Der Vorschlag von Montgomery

Aber Gröhe hat auch Flexibilität angedeutet: "Ich freue mich, dass aus der Ärzteschaft jetzt auch eigene Vorschläge zur Verbesserung der Lage kommen. Je wirksam diese sind, umso weniger muss die Politik machen."

Einen solchen Vorschlag hat über Weihnachten der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Frank Ulrich Montgomery unterbreitet: Statt einer pauschalen Vier-Wochen-Termingarantie, wie sie der Koalition vorschwebt, empfiehlt Montgomery eine neue Form der Überweisung, die "dringliche Überweisung".

Dieser Vorschlag könnte dem Problem eher gerecht werden als die Pläne der Koalition. Denn die sehen den Patienten als den eigentlichen Akteur, der selbständig auf die Suche nach einem Facharzt geht und schließlich die Makler-Dienste der Kassenärztlichen Vereinigung in Anspruch nimmt.

Fragwürdig dabei ist, dass Patienten allenfalls aufgrund der Schwere von Symptomen beurteilen können, ob (fach-)ärztliche Hilfe notwendig ist.

Ob die Wahl auf den richtigen Facharzt trifft, bleibt offen. Aus der Ferne werden dies auch Mitarbeiter einer KV-Servicestelle nicht beurteilen können.

Nicht nach "Eingangsstempel" abgearbeitet

Die dringliche Überweisung setzt dagegen die Konsultation eines Arztes, im Regelfall des Hausarztes, voraus. Damit ist zweierlei sichergestellt: Erstens sind die Möglichkeiten der hausärztlichen Behandlung ausgeschöpft, und die fachärztliche Versorgungsebene wird nicht unsinnig in Anspruch genommen.

Zweitens bescheinigt der Hausarzt mit der Dringlichkeit die Notwendigkeit einer zeitnahen fachärztlichen Diagnostik und Therapie. Fachärzte und ihre Mitarbeiter haben damit ein solides Kriterium für eine Prioritätensetzung bei der Terminvergabe.

Patientenprobleme werden nicht mehr nach "Eingangsstempel" abgearbeitet, sondern nach medizinischer Dringlichkeit.

So weit, so gut. Aber tatsächlich haben wir hier nicht mehr als papierne Bekenntnisse und Willensbekundungen, wobei der Wille der Bundesärztekammer völlig unmaßgeblich ist.

Sie ist zwar eine angesehene Institution, hat aber in dieser Angelegenheit keinerlei Regelungsbefugnis für die praktische vertragsärztliche Versorgung.

Zuständig und verantwortlich dafür sind KBV und KVen. Aus den Versichertenbefragungen der KBV geht zumindest hervor, dass Privatpatienten begünstigt sind und dass die Wartezeiten bei Fachärzten länger als bei Hausärzten sind.

Was man nicht weiß, das ist, ob die Wartezeiten in medizinisch dringlichen Fällen inadäquat lang sind.

Die Frage ließe sich nur dann beantworten, wenn eine entsprechende Umfrage unter überweisenden Ärzten und ihren Erfahrungen gemacht würde.

Hat man aber nicht. So bleiben Erkenntnisse über die Funktionstüchtigkeit der vertragsärztlichen Versorgung bei der dafür zuständigen Institution ohne Evidenz.

Bislang passive Rolle der KVen

Vor Ort ist die Verantwortung von Ärzten und ihren Kassenärztlichen Vereinigungen gefragt: Von einem Wartezeiten-Monitoring ist freilich nichts bekannt. Melden Hausärzte ihrer KV, wenn sie wiederholt Probleme haben, für ihre Patienten Facharzt-Termine zu bekommen? Oder wird das still erduldet?

Tatsache ist: Das konventionelle kollektivvertragliche Versorgungssystem kennt nur in Ausnahmefällen verbindliche Vorgaben für die Behandlung von Patienten in verschiedenen Versorgungsstufen. Zu viel bleibt dem Zufall oder dem guten Willen überlassen.

Eine Alternative bieten hier selektivvertragliche Ansätze, unter anderem in der Kombination von Paragraf 73b- und 73c-Verträgen, wie sie in Baden-Württemberg praktiziert wird. Der Zugang zum Facharzt ist hier verbindlich geregelt.

In einem Wettbewerbsmodell, dessen Funktionstüchtigkeit freilich auch mit dem Willen und der Fähigkeit der Akteure zu tun hat, bessere Alternativen zu realisieren.

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Kommentare
Anne C. Leber 13.01.201416:22 Uhr

Leserzuschrift von Dr. Volker Dietz

Zwar können Sie nichts daran ändern, aber dennoch würde ich gerne Ihren Artikel kommentieren.
Natürlich ist eine verpflichtende Terminvergabe innerhalb von vier Wochen beim Facharzt Unsinn und Populismus. Ich denke nur an den kompetenten und beliebten Facharzt, der von vielen in Anspruch genommen werden möchte, weil er einen guten Ruf hat. Der Arme weiß jetzt schon nicht wohin mit den Patienten und wird dann auch noch dafür bestraft, dass er beliebt ist, wenn er dann auch noch jeden, der gerade will, innerhalb von vier Wochen behandeln muß. Die Entscheidung, die Dringlichkeit einer Überweisung dem Hausarzt zu überlassen, ist auf dem Papier sicherlich nicht schlecht. In der Realität wird der Patient mit der Forderung beim Hausarzt auftreten, dass dieser eben eine "eilige Überweisung" ausstellen möge, weil der Patient es für erforderlich hält und nicht der Arzt. Käme der Arzt dem nicht nach, würde es sicherlich zu einer Störung des Arzt-Patienten-Verhältnisses führen. Oft ist es meiner Erfahrung nach auch so, dass die Patienten eine Terminvereinbarung verbummeln und dann, wenn es Ihnen einfällt, ganz schnell einen Termin wollen und sich empören, wenn das nicht so funktioniert. Sowieso bekommen die Patienten schon heute von den MFA vor allem von Kardiologen oder Neurologen zu hören, dass es schneller ginge, wenn der Hausarzt anrufe, was bei den Patienten den Eindruck hinterläßt, dass eben der Hausarzt einfach anrufen müsse.
Ich halte es bisher so, dass ich, wenn ich der Meinung bin, dass der Patient, egal wo oder wie er versichert ist, einen schnellen Termin braucht, mich persönlich darum kümmere. Hier bin ich noch nie enttäuscht worden und war spätestens für den Folgetag erfolgreich. Am besten es bleibt so wie es ist. Unser Gesundheitssystem ist, denke ich, immer noch erstklassig, auch für GKV-Versicherte.
Dr. med. Volker Dietz
Allgemeinarzt aus Külsheim

Anne C. Leber 13.01.201416:17 Uhr

Leserzuschrift von Dr. Barbara Reinhardt

Im Artikel "Termin-Management" mit dem interessanten Lösungsvorschlag von Prof. Dr. Montgomery vermisse ich die eigentlich wichtige, dem Problem zugrundeliegende Frage: Warum gibt es eigentlich immer weniger deutsche Ärzte?
Einige Hauptgründe, die dringend geändert werden müssten, sind neben der hohen Bankverschuldung für die teure Praxis-Einrichtung:
1. die schlechte Bezahlung im Vergleich zu in der Wirtschaft Tätigen, und
2. die übermäßige Belastung der Praxen mit Büroarbeit, die eigentlich Aufgabe der KVen sein sollte !
Von den Managern der KVen, denen die Ärzte durch ihre ärztliche
Tätigkeit und ihr übliches Harmoniebedürfnis nicht entgegentreten
können, werden seit Jahren zunehmend Verwaltungsarbeiten
und ständig wechselnde Programme als angebliche Arbeitserleichterungen in die Praxen verlegt, samt über 50seitige "wichtige" Anordnungen in Hochglanzpapier pro Quartal und steigenden Verwaltungskosten aus dem Honorarstopf der Ärzte.
Der Arzt soll zum Manager am PC umerzogen werden, wie die Photos von Ärzten nicht mehr am Krankenbett, sondern lächelnd am PraxisPC zeigen.
Es könnte aber u.a. ein Großteil der in den letzten Jahren neuerfundenen Abrechnungsziffern, die der Arzt im Kopf haben muß, wieder gestrichen und die Verwaltungsarbeit der KV wieder auf die Hälfte zurückgeführt werden.
Manche Praxen können nur noch 30 Prozent Patientenarbeit neben 70 Prozent Verwaltungsarbeit leisten. Abschreckend wirken auch
3. die übermäßigen Honorarsstrafen, die von einem Arzt gefordert
werden, wenn er den Patienten zuviel verschrieben, d.h. ihre Belange
mehr als sein Budget vor Augen hatte.
Meines Wissens gibt es das nirgends auf der Welt, dass ein Arzt in
einem solchen Fall - anstelle einer Ermahnung und im Wiederholungsfall
einer angemessenen Geldstrafe - mit seinem Honorar die Verordnungen an seine Patienten selbst bezahlen muß!
Wenn die Ärzte wieder angemessen bezahlt, von übermäßiger
Verwaltungsarbeit befreit und nicht bedroht von überraschenden
Honorarskürzungen in Ruhe mit den Patienten arbeiten können, dann entfällt das Termin-Management von selbst!
Der Arztberuf in der Niederlassung bedeutet dann keinen Gang in
die Knechtschaft mehr, sondern wieder eine freie Berufsausübung, die
auch für viele junge Ärzte wieder attraktiv wird.
Dr. Barbara Reinhardt,
Dossenheim

Dr. Uwe Wolfgang Popert 07.01.201419:55 Uhr

Politische Fehlsteuerung gefährdet Versorgung

Warum müssen Ärzte eigentlich jeden Populismus der Politik ausbügeln?
- 1989/90 wurde die Zahl deutscher Medizin-Studienplätze um 22% gekürzt.
- Seitdem hat sich der ärztliche Nachwuchs bevorzugt als Spezialist betätigt - insbesondere Hausärzte fehlen.
- Wir haben im internationalen Vergleich mit die kürzesten Wartezeiten für Spezialisten!
- Hausärzte müssen in Deutschland mehr als doppelt so schnell arbeiten wie in anderen Industrieländern - und das nicht, weil sie das so wollen, sondern weil die Politik das durch weltweit einmalige Bürokratie fordert (z.B. Recht der Arbeitgeber auf AU-Bescheinigung ab dem 1.Krankheitstag)
=> Wieso sollen die (ohnehin zu wenigen und überlaufenen) Hausärzte jetzt noch zusätzliche Bürokratie schultern?

Wir brauchen endlich Politiker, die zu ihren Beschlüssen stehen und die Basisversorgung garantieren, sonst können wir die wirklich drohende Mangelversorgung nicht abwenden!

Dr. Thomas Georg Schätzler 07.01.201416:49 Uhr

"Wer hat uns Hausärzte verraten? KV- und BÄK-Bürokraten!"

Helmut Laschet hat mit seinem Leitartikel vollkommen recht: Was der neue Bundesgesundheitsminister (BGM) Hermann Gröhe n i c h t gegenüber uns behandelnden Ärzten legitimierend erklärt, sondern in der jüngsten "Bild am Sonntag" laienhaft hinausposaunt, ist als "politische Lösung" arzt- und verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Vertrags-Ärztinnen und -Ärzte werden stigmatisiert und kollektiv in Geiselhaft genommen, für die bundesweit immer noch vereinzelten Fachärzte, die ihre Terminplanungen nicht geregelt bekommen und wollen. Bei d e n e n wäre es die herausragende Pflicht a l l e r Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die Erfüllung vertragsärztlicher Pflichten nach dem Sicherstellungsauftrag einzuklagen.

Denn was haben wir Hausärzte in unserer täglichen Sprechstunde von morgens früh bis abends spät, bei mir persönlich sind es netto 34 Wochenstunden, mit der Erstversorgung jedes Akutpatienten innerhalb von 24 Stunden zu schaffen, mit der in manchen Fachrichtungen völlig egoistisch-chaotischen, von rein privatärztlichen Interessen geleiteten Terminvergabe mit offensichtlicher Benachteiligung von "Kassenpatienten"? Für die man gleichwohl bei der Quartalsabrechnung wieder die Hand aufhalten will?

Auflaufende Krankenhaushonorare für GKV-Patienten, die länger als 4 Wochen o h n e Rücksicht auf Dringlichkeit, Versorgungs- und Inanspruchnahme-Realität auf einen Termin beim Vertrags-Facharzt warten und deswegen alternativ Fachärzte in den Klinikambulanzen aufsuchen, sollen nämlich von der G e s a m t-Vergütung a l l e r ambulant vertragsärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen k o l l e k t i v abgezogen werden. Dies ist ein offener Vertragsbruch nach SGB V und die Einführung einer verfassungswidrigen Kollektiv- und Sippenhaftung, welche nur in totalitären "Schurkenstaaten" üblich wäre. Ein himmelschreiender Skandal ist, dass a l l e KVen u n d die KBV diese Problematik bis dato totschweigen und sich bisher alternativlos verstecken!

Um maximale Wartezeiten auf Termine beim Facharzt zu verhindern, erfindet ausgerechnet die Bundesärztekammer (BÄK) o h n e Abstimmung mit der KBV die Einführung einer "dringlichen Überweisung"? Damit Hausärzte, die ihre GKV-Patienten mit Akutkrankheiten o h n e Zeitverzug untersuchen, beraten und behandeln, weitere Mehrarbeit mit zwei verschieden abgestuften Überweisungsformularen haben sollen, die doch keinen einzigen z u s ä t z l i c h e n Facharzt-Sitz in unterversorgten Gebieten schaffen?

Man erkennt, dass BÄK-Präsident und Kollege, Professor h. c. (HH) Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, keine vertragsärztlichen Erfahrungen aufweisen kann:
1. Müssen immer diejenigen Termine organisieren, die sie auch selbst in ihrer Praxis abarbeiten können.
2. Sind Regelungen, die GKV-Patienten betreffen, im ärztlichen Bereich ausschließlich von der KBV und den KVen zu gestalten und vertraglich zu fixieren.
3. Es verwirrt Politik, Medien und Öffentlichkeit, wenn ausgerechnet die BÄK über Kernkompetenzen von KVen und KBV schwadroniert. Insbesondere, wenn die beiden letztgenannten dabei den Schlaf der eher wenig Gerechten schlafen.
4. Hausärzte gegen Fachärzte ausspielen zu wollen, ist nicht nur bisheriges Lieblingsspiel von Politik, GKV-Kassen, Medien und Öffentlichkeit, sondern auch Gegenstand internen, Funktionärs-gesteuerten BÄK-KBV-Ärzte-"Bashings" geworden!

Und es ist ausgerechnet die BÄK, die in aller Seelenruhe zuschaut, dass seit Jahrzehnten eine überwiegend Facharzt- und Medizintechnik-lastige bzw. privatärztlich orientierte Mengenausweitung im "Dualen System" von PKV und GKV bei Leistungsbereitschaft, Terminvergabe und Versorgungsrealität immer mehr zu L a s t e n der Gesetzlich Krankenversicherten verschoben wird.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Birgit Bauer 07.01.201413:13 Uhr

Noch ein Vorschlag !

Hausärzte werden generell von Butgetierung und Regressandrohungen ausgenommen, wenn teure Medikamenteneinstellungen nachweislich vom Facharzt erfolgt sind und die Pat. gut eingestellt sind, könnte er so ohne Probleme die Weiterverordnung bis zu evtl.neu auftretender Aspekte fortführen .
Dadurch entfallen beim Facharzt die quartalsweisen Vorstellung zur Weiterverordnung notwendiger Medikamente, deren Verordnung vom Hausarzt aufgrund des Kostendruckes z.Zt. nicht erfolgt.
Ergo, der Facharzt hat mehr Zeit für neue Pat.und für wirklich komplizierte Fälle.
Aber das wäre wohl für unser verwaltungslastiges System zu einfach !
Ein gesundes, hoffentlich in punkto Problemlösungen einfallsreiches neues Jahr und vielleicht das wachsen der Erkenntnis, dass die vielen KK mit ihrer Regelungswut das Problem im System sind!
M.f.G. B.Bauer

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