Nahrungsergänzungsmittel

Einheitliche Regelungen bei Vitaminpillen und Co angestrebt

Die Bundesregierung setzt sich für EU-weite Höchstgehalte von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln ein. Offenbar ist auch angedacht, dass Ärzte mehr über Nutzen und Risiken von Vitaminpillen und Co aufklären sollen.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
In einer Antwort auf eine AfD-Anfrage erläutert die Bundesregierung ihren Kurs rund um die Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln und den Verbraucherschutz.

In einer Antwort auf eine AfD-Anfrage erläutert die Bundesregierung ihren Kurs rund um die Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln und den Verbraucherschutz.

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Berlin/Brüssel. Die Bundesregierung setzt sich für verbindliche Höchstgehalte von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) auf EU-Ebene ein. Eine parallele Erarbeitung von nationalen Regelungen sei in diesem Fall nicht angezeigt, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion.

Die Bundesregierung betont, ihrer Auffassung nach sei die Festsetzung von Höchstgehalten für Vitamine und Mineralstoffe in NEM und angereicherten Lebensmitteln „aus Gründen des vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes erforderlich“, heißt es in der Antwort.

Sie halte es ferner für geboten, dass entsprechende Höchstgehalte – wie im EU-Recht vorgesehen – EU-weit festgelegt werden. „Dies insbesondere auch, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und EU-weit Rechtssicherheit zu schaffen“, heißt es ergänzend.

EU-Gesundheitsministerin am Zug

Ohne expliziten Verweis auf die derzeitige deutsche EU-Ratspräsidentschaft teilt die Regierung weiter mit, dass Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) die neue EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides bereits nachdrücklich aufgefordert habe, die notwendigen EU-einheitlichen Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffe in NEM und in angereicherten Lebensmitteln festzulegen.

Für das entsprechende Schreiben Klöckners habe die Ministerin die Rückendeckung der zuständigen Minister 18 weiterer Mitgliedstaaten. Die noch ausstehende Antwort der Europäischen Kommission werde für das weitere Vorgehen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene entscheidend sein“, so die Bundesregierung.

Gegenüber der AfD-Fraktion stellt die Regierung weitere Punkte ihres NEM-Kurses klar:

„Eine nationale Zulassungspflicht ist nicht geplant, denn für NEM, die nur Vitamine und Mineralstoffe enthalten, ist eine Zulassungspflicht auf nationaler Ebene aufgrund des EU-Rechts nicht möglich. Im Übrigen gilt, dass nur in spezifischen Einzelfällen, sofern ausreichende und sachgerechte wissenschaftliche Daten über die entsprechenden sonstigen Stoffe vorliegen, eine Zulassungspflicht auf nationaler Ebene erlassen werden könnte“, stellt die Regierung klar.

Der EU-Gesetzgeber habe den Mitgliedstaaten in der NEM-Richtlinie jedoch die Möglichkeit eingeräumt, eine Anzeigepflicht für NEM zu schaffen. Hiervon habe die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates Gebrauch gemacht und auf nationaler Ebene in der Nahrunsgergänzungsmittelverordnung (NemV) eine Anzeigepflicht geschaffen.

„Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die unkommentierte Veröffentlichung aller Anzeigen von NEM nicht zielführend ist“, stellt sie in Richtung AfD klar. Zum einen umfasse die Liste der angezeigten NEM derzeit etwa 80 .000 Einträge.

Zum anderen gebe es zwar seit 2006 eine Melde-, aber keine Abmeldepflicht. Hauptmanko einer solchen Datenbank aus Sicht der Regierung: Sie gibt „keinen Aufschluss über durchgeführte amtliche Untersuchungen und deren Ergebnis, ebenso wenig darüber, welche Risiken gegeben sein könnten.“

„Die Bundesregierung erachtet die Aufklärung über den Nutzen und die Risiken von NEM als sehr wichtig, insbesondere um vulnerable Gruppen, wie z. B. chronisch Kranke, Kinder oder Senioren zu schützen“, heißt es mit Blick auf den Gesundheits- und Verbraucherschutz. So informierten die Verbraucherzentralen in der von Klöckners Ministerium geförderten Informationsplattform Klartext-Nahrungsergaenzung.de über den Nutzen und die Risiken von NEM.

Das Ministerium plane zu diesem Thema weitere Aufklärungsarbeit in Zusammenarbeit mit seinen fachlich zuständigen Einrichtungen. „Dabei sollen nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch Multiplikatoren wie Angehörige von Heilberufen und Sportvereine in den Blick genommen werden“, so die Bundesregierung.

Deutschland einer der größten NEM-Märkte

Mit Bezug auf entsprechende Erhebungen verweist die Bundesregierung darauf, dass Deutschland mit einem Umsatz von rund 2,1 Milliarden Euro im Jahr 2018 einer der größten Märkte für NEM in der EU sei – der Umsatz sei seit 2014 kontinuierlich im Mittel um 5,9 Prozent gestiegen. Etwa jeder dritte Erwachsene nehme regelmäßig NEM zu sich – ein Viertel davon mehr als ein Produkt pro Tag.

Zur Harmonisierung der Zusammensetzung und Kennzeichnung der Produkte hat das EU-Parlament im Juni 2002 eine Richtlinie (2002/46/EG) erlassen, welche 2004 in deutsches Recht überführt wurde (NemV 2004). Ein verbindlicher Konsens zu Höchstmengenempfehlungen, wie bereits in anderen Mitgliedstaaten der EU erfolgt, sei in diesem Zusammenhang auf nationaler Ebene jedoch noch nicht erarbeitet worden, konzediert die Regierung.

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