Kommentar
Ende der Einsilbigkeit
Freie Arztwahl, kontinuierliche Versorgung durch den gleichen Hausarzt und ein barrierefreier Praxiszugang - Wünsche, die sich einfach anhören. Wünsche, die für Patienten ohne Behinderung eine Selbstverständlichkeit sind. Doch viele Behinderte machen beim Gang zum Arzt oft Erfahrungen, die einem keiner wünscht: Sie werden abgewiesen oder fühlen sich oft nicht für voll genommen - Probleme mit der Compliance sind die Folge. Menschen mit Lernbehinderungen verstehen den Beipackzettel nicht - Ergebnis ist oft eine unkontrollierte Selbstmedikation. Wird ein Hilfsmittel verordnet, müssten sie ihren speziellen Bedarf vor den Sozialgerichten durchsetzen.
Es ist wenig hilfreich, wenn das Gesundheitsministerium sich nur auf SGB V Paragraf 2a verlässt, wonach den Belangen von Menschen mit Behinderung "Beachtung geschenkt werden" muss, und tatenlos zusieht, wie die Versorgung von Erwachsenen mit Behinderung weiter am Boden liegt.
Appelle an das Engagement von Selbstverwaltung und Kassen haben bisher wenig genutzt. Doch die Einsilbigkeit bei diesem Thema sollte schon lange vorbei sein. Der Gesetzgeber sollte endlich zur Tat schreiten und rechtliche Rahmenbedingungen verbessern.