Stationäre Behandlung
Ersatzkassen helfen mit digitalen Mindestmengenkarten bei Kliniksuche
Der vdek bietet Versicherten digitale Mindestmengenkarten zu komplexen Operationen. Führe eine Klinik bestimmte Eingriffe regelmäßig durch, liefere es höhere Qualität, so vdek-Chefin Ulrike Elsner.
Veröffentlicht:Berlin. Krankenhaus ist nicht gleich Krankenhaus, denn nicht jede Klinik darf jeden Eingriff vornehmen. Die Ersatzkassen bieten ihren Versicherten daher einen Wegweiser zum passenden Krankenhaus an. Dies zumindest dann, wenn es um einen komplexen Eingriff geht und es dafür eine Mindestmengenregelung gibt.
Das ist laut Ersatzkassenverband (vdek) aktuell bei neun Behandlungen der Fall. Heißt: Ein Krankenhaus muss für die betreffenden Eingriffe eine bestimmte Fallzahl pro Jahr vorweisen, ansonsten ist der Eingriff nicht gestattet.
Das gilt für Transplantationen von Leber, Niere oder Stammzellen, für bestimmte Eingriffe an der Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse, ferner für Kniegelenk-Totalendoprothesen, für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen unter 1.250 Gramm sowie die chirurgische Behandlung von Brust- und Lungenkrebs.
„Instrument der Qualitätssicherung“
Damit sich Versicherte einen Überblick verschaffen könnten, stellten die Ersatzkassen „digitale Mindestmengenkarten“ bereit, so der Verband. Die Karten zeigten für alle neun Eingriffe die Klinikstandorte, die die jeweilige Behandlung anbieten dürften.
Bei der Mindestmengenregelung handele es sich um eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, stellte vdek-Chefin Ulrike Elsner klar. Führe ein Krankenhaus bestimmte Eingriffe regelmäßig durch, baue es Erfahrung auf und liefere nachweislich höhere Qualität.
Die Vorgaben seien nicht willkürlich, sondern stützten sich auf wissenschaftliche Untersuchungen. Auch würden geltende Mindestmengen stetig überprüft und weiterentwickelt. Aktuell sei die Festlegung neuer Vorgaben für Eingriffe an Leber, Magen und Darm geplant, so Elsner. (hom)