Kommentar – Termineservice- und Versorgungsgesetz

Es gibt genügend Verhandlungsspielraum

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Die Beratungen um das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) biegen auf die Zielgerade ein. Wenige Tage vor der Anhörung im Gesundheitsausschuss und dem Showdown zwischen Minister Spahn und Vertretern der Ärzteschaft geht’s jetzt um die Details. Die großen Linien sind gezeichnet.

So hält der Spitzenverband der Fachärzte (SpiFa) daran fest, das TSVG überall dort abzulehnen, wo er Eingriffe ins Praxis-Management (Stichwort: Ausweitung der Sprechstundenzeiten) oder in die Autonomie der Selbstverwaltung (Stichwort: Begrenzung der KV-Vorstandsgehälter) ausmachen kann.

Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch viel Zustimmung, die der Gesetzgeber etwa für den Einstieg in den Ausstieg von der Budgetierung bekommt.

Dass so etwas bei den Krankenkassen nicht ganz so gut ankommt, belegt die Stellungnahme der AOK: Es gebe keinen Grund, Hausärzten mehr Geld für vermittelnde Tätigkeiten zu zahlen.

Will heißen: Die Lautstärke der ärztlichen Kritik darf nicht zum Gradmesser dafür werden, ob das Gesetz am Ende den Ärzten eher nützt oder schadet. Es gibt noch genügend Verhandlungsspielraum.

Lesen Sie dazu auch: Vor TSVG-Anhörung: Verbände laufen sich warm

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