Paragraf 217 StGB

FDP warnt Spahn vor einer Rolle rückwärts bei Sterbehilfe

Liberale halten Spahns Verbändeauswahl zu Anhörung für Suizidassistenz für einseitig und nicht im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

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Berlin. Die FDP im Bundestag ist vergrätzt über das Vorgehen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei einer künftigen Regelung zur Sterbehilfe. Spahn hatte Mitte April rund 30 Verbände und Institutionen angeschrieben und um Hinweise gebeten, wie eine Regulierung der Suizidassistenz künftig aussehen könnte. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar den bisherigen Paragrafen 217 Strafgesetzbuch für nichtig erklärt. Aus Sicht der FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr ist die Auswahl der angefragten Verbände „einseitig“. Zudem liege die Kompetenz zur Neuregelung der Sterbehilfe beim Bundestag – nicht beim BMG. Spahn indes macht in seinem Schreiben deutlich, dass die Suizidassistenz durch ein „legislatives Schutzkonzept“ flankiert werden sollte. Denn zur Selbstbestimmung gehörten auch „Lebensschutz bzw. Fürsorge“.

Zwar hätten die Karlsruher Richter erklärt, dass eine gesetzliche Neuregelung sich auf den Schutz der Selbstbestimmung beschränken müsse. „Nach meinem Verständnis“ von Selbstbestimmung, so Spahn, müssten Menschen, sofern ihre Selbstbestimmung „erheblich eingeschränkt ist, für die Dauer der Einschränkung vor sich selbst“ geschützt werden.

Nach Ansicht von Helling-Plahr ignoriert Spahn mit diesem Vorhaben „die liberalen Denkanstöße des Bundesverfassungsgerichts und versucht die Debatte einseitig zu beeinflussen“. (fst)

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Kommentare
Arno Günther 11.06.202012:46 Uhr

Urteil ermöglicht Zugang zu tödlichem Medikament
Für sterbewillige Patienten in Deutschland hat das Bundesverwaltungsgericht ein tödliches Medikament freigegeben. Patienten dürfe der Staat den Zugang zu einem tödlichen Medikament für einen Suizid nicht wie bisher kategorisch verwehren. Begründet hat das Gericht dies mit dem verfassungsrechtlich garantieren Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen.
Bislang galt aufgrund des Betäubungsmittelrechts ein kategorisches "Nein" für den Erwerb von Medikamenten zum Zweck der Selbsttötung. Das hat sich mit Blick auf extreme Einzelfälle geändert. Patienten könnten sich jetzt an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wenden und um Erlaubnis zum Erwerb dieser Mittel bitten. Dann müsste dem Urteil zufolge der Einzelfall geprüft werden.

Und was macht Herr Spahn.
Er weist das BfArM an alle eingehenden Anträge kategorisch ab zu lehnen.
In meinen Augen eine ganz klare Beugung des deutschen Richterrechts und keinen kümmerts!
Dass er jetzt auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beugen will, wundert mich gar nicht.

Was mich nur wundert, ist die Tatsache, dass sich niemand darum kümmert, dass ein Minister Richterrecht beugt und auslegt wie er es möchte

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