Paragraf 217 StGB

FDP warnt Spahn vor einer Rolle rückwärts bei Sterbehilfe

Liberale halten Spahns Verbändeauswahl zu Anhörung für Suizidassistenz für einseitig und nicht im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

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Berlin. Die FDP im Bundestag ist vergrätzt über das Vorgehen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei einer künftigen Regelung zur Sterbehilfe. Spahn hatte Mitte April rund 30 Verbände und Institutionen angeschrieben und um Hinweise gebeten, wie eine Regulierung der Suizidassistenz künftig aussehen könnte. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar den bisherigen Paragrafen 217 Strafgesetzbuch für nichtig erklärt. Aus Sicht der FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr ist die Auswahl der angefragten Verbände „einseitig“. Zudem liege die Kompetenz zur Neuregelung der Sterbehilfe beim Bundestag – nicht beim BMG. Spahn indes macht in seinem Schreiben deutlich, dass die Suizidassistenz durch ein „legislatives Schutzkonzept“ flankiert werden sollte. Denn zur Selbstbestimmung gehörten auch „Lebensschutz bzw. Fürsorge“.

Zwar hätten die Karlsruher Richter erklärt, dass eine gesetzliche Neuregelung sich auf den Schutz der Selbstbestimmung beschränken müsse. „Nach meinem Verständnis“ von Selbstbestimmung, so Spahn, müssten Menschen, sofern ihre Selbstbestimmung „erheblich eingeschränkt ist, für die Dauer der Einschränkung vor sich selbst“ geschützt werden.

Nach Ansicht von Helling-Plahr ignoriert Spahn mit diesem Vorhaben „die liberalen Denkanstöße des Bundesverfassungsgerichts und versucht die Debatte einseitig zu beeinflussen“. (fst)

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