Baden-Württemberg

Facharztvertrag Orthopädie nimmt letzte Hürde

Ende Juli wurde er beschlossen, wenige Wochen später ist die Hürde von 200 teilnehmenden Orthopäden bereits überwunden. Die Vertragspartner wollen Anamnese, Beratung und Motivation an die Stelle der Minuten-Medizin in der Regelversorgung setzen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Facharztvertrag Orthopädie: Die letzte Hürde ist genommen, im Januar kann es losgehen.

Facharztvertrag Orthopädie: Die letzte Hürde ist genommen, im Januar kann es losgehen.

© PD-Images.com / fotolia.com

STUTTGART. Ab Januar können Ärzte in Baden-Württemberg, die am Orthopädie-Vertrag von AOK Baden-Württemberg, Bosch BKK und Medi Baden-Württemberg teilnehmen, mit der Behandlung von Patienten beginnen. Das nötige Quorum sei erreicht, teilten die Vertragspartner mit.

Bis 6. November haben den Angaben zufolge 244 niedergelassene Orthopäden und 64 Chirurgen ihre Teilnahme an dem Facharztvertrag nach Paragraf 73 c SGB V erklärt.

Das nötige Quorum lag bei landesweit 200, landesweit gibt es 641 Orthopäden. Seitens der Versicherten können die Patienten teilnehmen, die in das Hausarzt-Programm der beteiligten Kassen eingeschrieben sind.

Beteiligt sind neben den drei Vertragspartnern außerdem der Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) und der Berufsverband der niedergelassenen Chirurgen (BNC).

Dass die Ende Juli unterzeichnete Vereinbarung binnen weniger Wochen das Quorum erreicht hat, werten die Vertragspartner als "Zustimmung, dass neue Wege in der orthopädischen Versorgung" gegangen werden.

Chronifizierung vermeiden ist das Ziel

Als Kernpunkt des Vertrags gilt, dass - anders als in der Regelversorgung - die ausführliche Anamnese und Beratung im Mittelpunkt stehen sollen. Patienten mit den häufigen orthopädischen Krankheitsbildern unspezifischer Rückenschmerz, spezifischer Rückenschmerz, Gon-Coxarthrose, Osteoporose und Rheuma frühzeitig zu erkennen, sodass eine Chronifizierung verhindert werden kann.

Der Vertrag unterstütze den Einsatz apparativer Diagnostik und Therapie dann, wenn es sinnvoll ist, heißt es. Als Beispiel wird das DXA-Verfahren zur Knochendichtemessung genannt.

In der Regelversorgung werde das Verfahren meistens erst dann gezahlt, wenn es bereits zu Knochenbrüchen gekommen ist. Im Orthopädie-Vertrag werde diese Untersuchung hingegen gemäß Leitlinie eingesetzt, heißt es.

Geregelt im Vertrag ist nach Angaben der Partner auch die Schnittstelle zwischen Haus- und Fachärzten. So seien beispielsweise auch interdisziplinäre Fallkonferenzen vorgesehen. Die Honorierung der teilnehmenden Fachärzte wird als "planbar und angemessen" bezeichnet.

Bei der Vertragsunterzeichnung im Juli hatte Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner erklärt, die Vertragspartner strebten "ein Honorarplus von 30 Prozent" im Vergleich zur Regelversorgung an. Gefördert, so Baumgärtner, werde auch "das ambulante Operieren, was uns wegen der teilnehmenden Chirurgen wichtig war".

Mix aus Pauschalen und Einzelleistungen

Die Vergütung setzt sich aus Pauschalen und Einzelleistungen zusammen. Dazu zählen unter anderem eine Pauschale für die Versorgung von Patienten mit unspezifischem Rückenschmerz (16 Euro pro Quartal), mit spezifischem Rückenschmerz (16 Euro pro Quartal), mit Gon- und Koxarthrose (15 Euro pro Quartal), mit Osteoporose (20 Euro pro Quartal) oder mit rheumatoiden Gelenkerkrankungen (25 Euro pro Quartal).

Die Pauschalen sind teilweise in Kombination mit anderen pauschalierten Leistungen abrechenbar. Vorgesehen ist zudem eine Pauschale für eine "Präventive Information und motivationale Beratung" in Höhe von 20 Euro.

Zu den Einzelleistungen gehören unter anderem die Spezielle Schmerztherapie (94 Euro pro Quartal), die Fallkonferenz Rücken (50 Euro pro Quartal), die therapeutische Proktoskopie (18,50 Euro, bis zu vier Mal im Quartal) sowie die Honorarposition "Zusätzlicher Arzt-Patienten-Kontakt" mit 15 Euro.

Sie wird ab dem dritten persönlichen Arzt-Kontakt und bis zum zehnten Kontakt in einem Quartal ausgelöst. Vereinbart haben die Vertragspartner schließlich insgesamt sechs Qualitätszuschläge.

Der Orthopädie-Vertrag ist die vierte Vereinbarung im Rahmen des Facharztprogramms von AOK und Bosch BKK. Bereits etabliert sind Verträge für Gastroenterologen, Kardiologen sowie der PNP-Vertrag. Er adressiert sich an Psychotherapeuten, Neurologen und Psychiater.

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