Neue Regelung ab erstem November
Fachkräftequote in der Pflege: Hamburg zeigt sich flexibel
Wenn die Qualität stimmt, können Hamburger Pflegeeinrichtungen künftig von der Fachkräftequote abweichen. Schon jetzt steht fest, wie viele Einrichtungen davon profitieren werden.
Veröffentlicht:Hamburg. Der Hamburger Senat hat eine Anpassung der Fachkraftquote in der Pflege beschlossen. Pflegeeinrichtungen mit guter bis hoher Betreuungsqualität können ihr Personal künftig flexibler einsetzen.
Die Flexibilisierung der Fachkraftquote ist ab 1. November von der vorgehaltenen Pflegequalität abhängig und soll zu einer Entlastung der Personal- und Versorgungssituation in der Pflege beitragen. Für Einrichtungen, die in den vorangegangenen zwölf Monaten eine gute Betreuungsqualität erreicht haben, kann die Fachkraftquote dann auf 40 Prozent gesenkt werden.
Für diese Einrichtungen entfallen die Anforderungen an die Anteile von Fachkräften und landesrechtlich anerkannten Assistenten – wenn die Landesverbände der Pflegekassen bei ihnen ein hohes Qualitätsniveau festgestellt haben. Die Einrichtungen sind dann bei der Wahl des Qualifikationsmixes flexibler. Bislang galt für Pflegeheime die Vorgabe, dass 50 Prozent des Personals in Betreuung und Pflege dreijährig ausgebildete Fachkräfte sein müssen, unabhängig von der tatsächlichen erreichten Pflegequalität in den Einrichtungen.
Jede dritte Einrichtung kann künftig flexibler agieren
„Je besser die Qualität einer Pflegeeinrichtung, desto flexibler kann sie im Personaleinsatz werden und desto weniger Vorgaben sind einzuhalten. Hierfür definieren wir eindeutige Kriterien. Eine Flexibilisierung ist nur für Pflegeeinrichtungen möglich, die eine gute bis hohe Betreuungsqualität vorhalten“, stellte Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) klar.
Die neue Regelung wird nach Angaben der Hamburger Sozialbehörde für rund ein Drittel der 142 stationären Pflegeeinrichtungen in Hamburg gelten – sie erreichen aktuell diese Vorgaben. Kontrolliert wird die Qualität der Hamburger Pflegeeinrichtungen regelmäßig anlassbezogen durch die bezirkliche Wohn-Pflege-Aufsicht und in der Regel jährlich durch den Medizinischen Dienst.
Pflegeausbildung und -studium können kombiniert werden
Außerdem hat der Senat Maßnahmen zur Stärkung der akademischen Pflegeausbildung auf den Weg gebracht. Ab Wintersemester 2024/2025 sind Pflegeausbildung und Studium gleichzeitig möglich. Hierfür wurde ein berufsbegleitender Bachelorstudiengang an der Beruflichen Hochschule Hamburg geschaffen. Zum Wintersemester 2025/2026 wird zudem ein neuer Aufbaustudiengang Lehramt für berufsbildende Schulen der Fachrichtung Pflege- und Therapiewissenschaft angeboten. (di)