Pflegestärkungsgesetz II

Fünf Pflegegrade angedacht

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Koalition hat Eckpunkte für das Pflegestärkungsgesetz II vorgestellt. Künftig sollen fünf Pflegegrade die bisherigen drei Pflegestufen ersetzen.

Die Leistung für einen vollstationären Heimaufenthalt soll demnach im höchsten Pflegegrad 2005 Euro im Monat betragen (bisher Stufe 3: 1612). Direkte Vergleiche zum bisherigen Leistungssystem sind jedoch schwer.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll mit mehr Leistungen unterlegt sein. So sollen bei Pflegebedürftigen kognitive Beeinträchtigungen stärker als bisher berücksichtigt werden.

Die finanziellen Eigenanteile für die Versicherten sollen künftig einheitlich in allen Pflegegraden auf 580 Euro im Monat eingefroren werden. (af)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Wochenkolumne aus Berlin

Glaskuppel zum Koalitionsvertrag: Grau ist alle Theorie

Koalitionspläne

Pflegeverband: Primärarztsystem allein springt zu kurz

Exklusiv Koalitionsvertrag

Himmel über Medizin-Leiharbeit könnte sich verdunkeln

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gegen Verschwendung

Warum ein Kardiologe Kunstwerke aus Müll macht

Elektronische Patientenakte

Harte Sanktionen bei ePA-Nichtnutzung zunächst ausgesetzt

Lesetipps
stiliserte, bunte Symbole für Patientenakten

© savittree / stock.adobe.com

Update

FAQ zur „ePA für alle“

Die elektronische Patientenakte kommt: Das sollten Sie jetzt wissen