GBA setzt Mindestmengen aus

BERLIN (chb). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) setzt die Mindestmengenregelung für den operativen Einsatz von Kniegelenk-Totalendoprothesen aus. Das Gremium will nun bis zur höchstrichterlichen Entscheidung durch das Bundessozialgericht warten.

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Damit reagiert der GBA auf ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg von Mitte August. Die Brandenburger Richter sahen die gesetzlichen Voraussetzungen für die seit 2006 geltenden Mindestmengen bei Knieprothesen als nicht hinreichend belegt an.

Das Merkmal der "postoperativen Beweglichkeit" sei untauglich, stellte das Gericht unter Verweis auf Statistiken fest. Bezüglich des Qualitätsmerkmals "Wundinfektion" sei die Risikoreduktion "so gering, dass von keinem besonderen Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität die Rede sein könne", so das Gericht im August.

Zudem kritisierten die Brandenburger Richter damals den Verfahrensablauf. Der Bundesausschuss habe bei der Mindestmengenregelung für Knieendoprothesen nicht die Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen nicht abgewartet.

Hess will Planungssicherheit für die Kliniken

"Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass die Entscheidung zur Mindestmenge von 50 bei der Knie-TEP rechtmäßig ist", sagte der unparteiische Vorsitzende des GBA Dr. Rainer Hess.

Hess weiter: "Damit jedoch alle Krankenhäuser die Situation bis zum Vorliegen einer BSG-Entscheidung und einer erneuten Beschlussfassung des GBA hierzu klar und einheitlich ist und um Planungssicherheit herzustellen, hat sich der GBA für die Aussetzung der Anwendung dieser Mindestmenge entscheiden."

Das LSG Berlin-Brandenburg hatte bereits im Januar eine Mindestmengenregelung des Ausschusses beanstandet. Rund 30 Kliniken hat das Gericht damals Rechtschutz gegen eine Erhöhung der Mindestmengen für die Versorgung von Frühgeborenen von 14 auf 30 Behandlungen pro Jahr gewährt. Das Hauptsacheverfahren wird voraussichtlich gegen Jahresende entschieden.

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