Hebammen-Haftpflicht
GKV will nun Klärung durch Schiedsstelle
BERLIN. In der Auseinandersetzung um die Finanzierung der ab dem 1. Juli steigenden Prämien der Berufshaftpflicht für freiberufliche Hebammen hat der GKV-Spitzenverband die Schiedsstelle angerufen. Darüber und über die Qualitätskriterien für Hausgeburten konnte mit den Hebammenverbänden keine Einigung erzielt werden. Die GKV hatte zur Haftpflicht-Finanzierung eine Kombination mit einem Sicherstellungszuschlag angeboten.
Nach einer Entscheidung der Schiedsstelle von 2013 hätte es ab Februar 2015 eine fünfprozentige Honorarerhöhung geben sollen, wenn Qualitätskriterien für Hausgeburten festgelegt worden wären. Dazu hätte man risikobedingte Ausschlusskriterien vereinbaren müssen, wie sie seit 2008 für Geburtshäuser gelten. (HL)