Party- und Freizeitdroge N2O
Gar nicht lustig! Niedersachsens Ärztekammer ist für Lachgas-Verkaufsverbot
Die Ärztekammer Niedersachsen plädiert für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Personen unter 18 Jahren sowie Präventionsangebote aufzubauen und zu stärken.
Veröffentlicht:Hannover. Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) fordert, den Verkauf von Lachgas an junge Leute unter 18 Jahren zu verbieten, wie sie am Mittwoch mitteilte. Das Gas werde derzeit in steigendem Maße als Party- und Freizeitdroge konsumiert.
Bisher werde der Konsum und Missbrauch von Lachgas (N2O, Distickstoffmonoxid) nicht erfasst, weil es nicht offiziell im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) als Droge eingestuft sei, erklärt die ÄKN. Nach Angaben des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen aber hat sich beispielsweise die Zahl der bekannt gewordenen missbräuchlichen Anwendungen von 2022 auf 2023 mehr als verdreifacht.
„Trotz der schwerwiegenden gesundheitlichen Risiken wird Lachgas von vielen jungen Menschen als relativ harmlos eingeschätzt – vermutlich weil es überall im Handel frei erhältlich ist“, sagt Dr. Marion Charlotte Renneberg, Hausärztin und stellvertretende Präsidentin der ÄKN. Daher müssen wir jetzt ein deutliches Signal aussenden: Lachgas ist gefährlich!“
Steigender Missbrauch
Die gesundheitlichen Risiken können drastisch sein, so die Kammer. Es drohten schwere neurologische Folgen des Konsums: Bewusstlosigkeit, Lähmungserscheinungen bis hin zu hypoxischen Hirnschäden.
Um die Bevölkerung auf diese Gefahren hinzuweisen fordert die ÄKN, den Verkauf an Personen unter 18 zu verbieten, den Verkauf von Kartuschen mit mehr als acht Gramm Lachgas an Privatpersonen ebenfalls zu verbieten und Präventionsangebote aufzubauen und zu stärken.
„Die aktuell völlig uneingeschränkte Verfügbarkeit von Lachgas steht in einem absoluten Widerspruch zum steigenden missbräuchlichen Konsum und zu den gesundheitlichen Risiken“, sagt Pädiater und Mitglied der Kammerversammlung, Dr. Tilman Kaethner. (cben)