Gewerkschaften

Gauck unterzeichnet Gesetz zur Tarifeinheit

Veröffentlicht:

BERLIN. Bundespräsident Joachim Gauck hat das Tarifeinheitsgesetz unterzeichnet. Das teilte das Präsidialamt am Montag in Berlin mit. Mit der Ausfertigung durch den Präsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft. Es ist eine Rückkehr zum Prinzip "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag".

Die Macht kleiner Spartengewerkschaften wie des Marburger Bundes soll so eingedämmt werden. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb.

Die Neuregelungen greifen nicht für Tarifverträge, die am Tag nach der Verkündung bereits gelten. Unter anderem der Beamtenbund dbb und der Marburger Bund haben bereits angekündigt, Verfassungsklage gegen das Gesetz zu erheben.

Sie argumentieren, das Streikrecht werde faktisch ausgehöhlt. Das Bundesarbeitsgericht hatte eine frühere Regelung zur Tarifeinheit im Juni 2010 gekippt. (dpa)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Aktionstag vor neuer Verhandlungsrunde

Bundesweit Warnstreiks in Kliniken und Heimen gestartet

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
stiliserte, bunte Symbole für Patientenakten

© savittree / stock.adobe.com

Update

FAQ zur „ePA für alle“

Die elektronische Patientenakte kommt: Das sollten Sie jetzt wissen

Ein Mann macht einen Herzbelastungstest.

© AH! Studio / stock.adobe.com

Abfall oder Anstieg?

Blutdruck am Belastungsende zeigt wohl kardiovaskuläres Risiko an

Professor Alexander Ehlers, Arzt und Rechtsanwalt bei Ehlers Legal, Fachanwalt für Medizinrecht, Co-Direktor des Health Care Management Institutes (HCMI) der European Business School, Oestrich-Winkel: Bei der Therapieentscheidung sollten die Patientinnen und Patienten immer auf Augenhöhe der Ärztin oder des Arztes sein.

© A. Gerbert

Erweiterte Verordnungsmöglichkeiten

Anwalt: Das sind die rechtlichen Konsequenzen des Statine-Beschlusses