Niedersachsen

Genugtuung nach Urteil zur Fixierung

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HANNOVER. Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann (SPD) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach für die Fixierung von Patienten in psychiatrischen Einrichtungen eine richterliche Entscheidung notwendig ist. "Das Urteil bestätigt die bestehende Regelung in Niedersachsen. Es ist wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht dies nun für alle Bundesländer klargestellt hat."

Das niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) mit dem neu eingeführten Paragraf 21c ist seit 29. September 2017 in Kraft. Danach muss in Niedersachsen ein Gericht entscheiden, ob die Fixierung eines Patienten zulässig ist oder nicht. Die Karlsruher Richter hatten die niedersächsische Regelung als Vergleich herangezogen.

"Die fixierten Patienten werden aber nicht alleine gelassen", betont Reimann. Sie müssen immer eine examinierte Pflegekraft zur persönlichen Betreuung an ihrer Seite haben. Denn es geht nicht nur um Beobachtung und Überwachung, sondern vor allem auch um Begleitung und Beziehungsaufbau."

Anordnen darf eine Fixierung nach dem Gesetz nur die ärztliche Leitung der Unterbringungseinrichtung. Sie muss unverzüglich das zuständige Gericht einschalten, das dann über die Zulässigkeit der Fixierung entscheidet. (cben)

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